Der vorliegende Bericht enthält den Entwurf eines Übereinkommens und einer ergänzenden Empfehlung über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie. Die Regierungen werden gebeten, dem Amt nach Beratung mit den maßgebenden Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mitzuteilen, ob sie etwaige Änderungsvorschläge oder Bemerkungen vorbringen möchten.
Gemäß Artikel 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung der Konferenz sollten die Antworten so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 14. November 2025, dem Amt übermittelt werden – vorzugsweise per E-Mail an [email protected].
Die eingegangenen Bemerkungen werden im vierten und endgültigen Bericht über den Normensetzungsgegenstand Berücksichtigung finden, den das Amt zur Erörterung durch die Konferenz auf ihrer 114. Tagung (Juni 2026) ausarbeiten wird.
Um dem Amt die Bearbeitung der Antworten zu erleichtern, ist diesem Bericht ein elektronisches Formular beigefügt. Die Verwendung dieses Formulars ist fakultativ, wäre für das Amt jedoch hilfreich, um die Antworten effizient zu bearbeiten. Antworten können auch in anderen Formaten übermittelt werden.
Sie können das Formular nachstehend herunterladen.