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Folgemaßnahmen zur Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

GB.355/INS/8(Rev.1)

Folgemaßnahmen zur Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

In der Fassung „Rev.1“ vom 21. November wurde Absatz 38 korrigiert und der Beschlussentwurf sowie Anhang III eingefügt.

Folgemaßnahmen zur Entschließung über die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

GB.353/INS/7(Rev.1)

Folgemaßnahmen zur Entschließung über die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

In der überarbeiteten Fassung „Rev.1“ vom 14. März wurde der Beschlussentwurf im Absatz 19 eingefügt

ILO erwartet leichten Rückgang der weltweiten Arbeitslosigkeit bis 2024, allerdings sind die schleppenden Fortschritte beim Abbau von...
Näherinnen stehen neben einer Reihe von Nähmaschinen in einer Bekleidungsfabrik in Lesotho.

WESO Trends: Update Mai 2024

ILO erwartet leichten Rückgang der weltweiten Arbeitslosigkeit bis 2024, allerdings sind die schleppenden Fortschritte beim Abbau von...

Der ungleiche Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten bleibt weltweit ein Problem, selbst bei ermutigenden Prognosen der ILO für die Verbesserung der weltweiten Arbeitslosigkeit.

Folgemaßnahmen zur Entschließung über die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

GB.350/INS/10(Rev.1)

Folgemaßnahmen zur Entschließung über die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

In der Version „Rev.1“ vom 5. März wurden der Beschlussentwurf und der Anhang hinzugefügt.

Folgemaßnahmen zur Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

GB.349/INS/13

Folgemaßnahmen zur Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

In der "Rev. 1"-Fassung vom 31. Oktober wurde eine Korrektur in Absatz 5 vorgenommen und ein neuer Absatz 22 hinzugefügt.

Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen

ILC.111/Entschließung I

Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen