GB.349/INS/13
Folgemaßnahmen zur Entschließung zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen
In der "Rev. 1"-Fassung vom 31. Oktober wurde eine Korrektur in Absatz 5 vorgenommen und ein neuer Absatz 22 hinzugefügt.