Dieser Bericht enthält den Wortlaut des vorgeschlagenen Übereinkommens und einer ergänzenden Empfehlung über den Schutz gegen biologische Gefahren im Arbeitsumfeld. Die Regierungen werden ersucht, nach Anhörung der maßgebenden Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer etwaige Änderungsvorschläge oder Bemerkungen vorzubringen.
Gemäß Artikel 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung der Konferenz sollten die Antworten so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum14. November 2024, dem Amt übermittelt werden, und zwar vorzugsweise per E-Mail an [email protected]. Die eingegangenen Bemerkungen werden in dem vierten und endgültigen Bericht über den Normensetzungsgegenstand Berücksichtigung finden, den das Amt ausarbeiten und der Konferenz auf ihrer 113. Tagung (Juni 2025) zur Erörterung unterbreiten wird.