„Mit der Erklärung haben die ILO-Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten erhalten und damit universelle Gültigkeit, unabhängig davon, ob Mitgliedsstaaten die Normen ratifiziert haben. Die ILO-Kernarbeitsnomen sind als Menschenrechte das Rückgrat einer menschenwürdigen Arbeitswelt“, so Dr. Annette Niederfranke, ILO Direktorin Deutschland.
• Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen • Beseitigung der Zwangsarbeit • Abschaffung der Kinderarbeit • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
In erster Linie verpflichteten die ILO Normen die Staaten als Völkerrechtssubjekte bei der Durchsetzung. Gleichwohl stehen Sozialpartner und Unternehmen in einer besonderen Verantwortung. Das trifft in besonderer Weise für global operierende Unternehmen zu, die Produktion und Handel in globalen Lieferketten organisieren. Die ILO arbeitet bei der weltweiten Durchsetzung und Überwachung der Kernarbeitsnomen eng und gut mit Deutschland zusammen.
Verstärkte Anstrengungen sind nötig, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Immer noch arbeiten 40.3 Millionen Menschen in moderner Sklaverei, davon 24.9 in Zwangsarbeit. Eines von vier Opfern moderner Sklaverei ist ein Kind. 152 Millionen Kinder sind Opfer von Kinderarbeit, 73 Millionen von ihnen arbeiten unter gefährlichen Arbeitsbedingungen. Fast die Hälfte der Kinderarbeiter ist zwischen 5-17 Jahre alt.
Mehr als 40 Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern, die keine der beiden grundlegenden ILO-Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen ratifiziert haben. Die Arbeit von Gewerkschaften wird behindert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich organisieren und für ihre Rechte kämpfen, verfolgt.