Arbeitsmigration
Abkommen zu Arbeitsmigration zwischen Kenia und Deutschland steht kurz vor dem Abschluss
Kenia und Deutschland bereiten ein Abkommen zur Arbeitsmigration vor, dass im September 2024 unterzeichnet werden soll. Damit soll ein System geschaffen werden, das die Rechte kenianischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt und ihnen ermöglicht, sich zwischen beiden Ländern zu bewegen.
28. Juni 2024
Nairobi, Kenia (ILO News) - Die zweite Verhandlungsrunde über das „Migration and Mobility Partnership Agreement“ (Partnerschaftsabkommen über Migration und Mobilität) zwischen der Republik Kenia und der Bundesrepublik Deutschland wurde im Mai 2024 in Nairobi, Kenia, erfolgreich abgeschlossen. Mit der technischen und finanziellen Unterstützung der International Labour Organization (ILO) und des Better Regional Migration Management Programme (Programm für ein besseres regionales Migrationsmanagement), das vom britischen FCDO (Foreign, Commonwealth and Development Office) finanziert wird, ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer besseren Steuerung und Optimierung der Vorteile der Arbeitsmigration für beide Länder gegangen.
Die Gespräche setzten die Vereinbarung um, die S.E. Präsident William Ruto und S.E. Bundeskanzler Olaf Scholz im Mai 2023 eingegangen sind und bekräftigen die Wichtigkeit der Migration von Fachkräften zwischen den beiden Ländern. Die kenianische Delegation bestand aus Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Ministerien, darunter Arbeit, Einwanderung, Auswärtiges und Diaspora-Angelegenheiten, Aus- und Weiterbildung sowie des Büros des Generalstaatsanwalts. Auch die deutsche Delegation bestand aus den beteiligten Amtskolleginnen und Amtskollegen, so dass ein umfassender und vielschichtiger Dialog gewährleistet war.
Ziel der Abschlussberatungen war es, die Bestimmungen des Abkommens zu finalisieren.
Das Übereinkommen soll den Arbeitsmarktbedürfnissen beider Länder gerecht werden und einen strukturierten Rahmen für die Migration von Fachkräften bieten. Es enthält Mechanismen zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens kenianischer Wanderarbeiterinnen und -arbeiter in Deutschland und gewährleistet eine sichere, geordnete und produktive Migration. Die Verhandlungen konzentrierten sich auch auf die Festlegung der nächsten Schritte gemäß dem vereinbarten Fahrplan auf dem Weg zur formellen Unterzeichnung (geplant für September 2024) und auf die Umsetzung des Abkommens.
Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen spiegelt die enge Zusammenarbeit zwischen Kenia und Deutschland wider. Er unterstreicht das Engagement beider Länder, die bilateralen Beziehungen durch strategische Partnerschaften im Bereich der Arbeitsmigration zu verbessern. Es wird erwartet, dass dieses Übereinkommen den Zugang von kenianischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen in Deutschland erheblich verbessert, durch Wissens- und Erfahrungsaustausch zu ihrer sozioökonomischen Entwicklung beiträgt sowie dem Arbeitskräftemangel in Deutschland entgegenwirkt.