Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
5-jähriges Jubiläum: ILO-Übereinkommen 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
21. Juni 2024
Am 21. Juni 2019 nahm die International Labour Conference das Übereinkommen 190 (C190) gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz an. C190 ist ein bindendes völkerrechtliches Übereinkommen. Deutschland ratifizierte das Übereinkommen 2023, im Juni 2024 ist es in Kraft getreten. C190 richtet sich an Unternehmen und Arbeitgeber und verpflichtet sie, ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung zu schaffen.
Das Übereinkommen definiert als erstes internationales Instrument Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz als „eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung.“ (Art. 1(1)(a) C.190)
Die Definition macht deutlich, dass allein die Androhung von inakzeptablen Verhaltensweisen als Gewalt und Belästigung gesehen werden kann.
In einer separaten Definition führt das Übereinkommen in einem weiteren Schritt geschlechtsspezifische Gewalt auf als „Gewalt und Belästigung, die sich gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richten oder von denen Personen eines bestimmten Geschlechts unverhältnismäßig stark betroffen sind und umfasst auch sexuelle Belästigung.“ (Art 1(1)(b) C.190)
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Zum einen ist durch das Übereinkommen der Geltungsbereich definiert. Es gilt für alle Sektoren, ob privat oder öffentlich und schützt Beschäftigte und andere in der Arbeitswelt tätige Personen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
- Personen, die unabhängig von ihrem vertraglichen Status arbeiten
- Personen in Ausbildung, einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten
- Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wurde
- Freiwillige
- Arbeitssuchende und Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber
- Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers ausüben
Zum anderen definiert C190 welche Bereiche geschützt sind:
- Arbeitsstätten inklusive privater und öffentlicher Räume
- Orte, an denen Arbeit ausgeführt wird sowie Ruhe- und Pausenbereiche und sanitäre Einrichtungen
- Arbeitsbezogene Reisen, Ausbildungen oder Veranstaltungen
- Orte der Kommunikation, einschließlich digitaler Räume (einschließlich z.B. des Chats im Home Office)
- Von Arbeitgebern bereitgestellte Unterkünfte
- Wege von und zur Arbeit
Wege von und zur Arbeit Das Übereinkommen ist die Grundlage für Mitgliedsstaaten, eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung zu schaffen.
Weitere Resourcen zu dem Thema (Englisch):
ILO Themenseite zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt