GB.353/INS/5

Globales Rahmenwerk für Chemikalien – für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle und die Bonner Erklärung: Auswirkungen auf die IAO und vorgeschlagene Folgemaßnahmen

Im September 2023 wurden das Globale Rahmenwerk für Chemikalien – für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle (GFC) und der dazugehörige hochrangige Handlungsaufruf namens Bonner Erklärung angenommen. Das GFC und die Bonner Erklärung haben den Strategischen Ansatz zum internationalen Chemikalienmanagement, den der Verwaltungsrat auf seiner 297. Tagung (November 2006) gutgeheißen hatte, ersetzt. Auf seiner 349. Tagung (Oktober–November 2023) nahm der Verwaltungsrat die Globale Arbeitsschutzstrategie 2024–30 und den Aktionsplan für deren Umsetzung an, wie im Dokument GB.349/INS/8 dargelegt. Im Aktionsplan hervorzuheben sind der Aktionsbereich 1 zu internationalen Arbeitsnormen und Instrumenten und die zu erbringende Leistung 1.5.1 betreffend die Billigung der Bonner Erklärung und die Entwicklung eines Fahrplans für das ordnungsgemäße Management von Chemikalien und Abfällen in der Arbeitswelt. Der Verwaltungsrat wird ersucht, das GFC und die Bonner Erklärung zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagenen Folgemaßnahmen zu billigen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 9).

Angaben zur Quelle

12. Februar 2025

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