GB.352/INS/16/Beschluss

Beschluss betreffend die Entwicklungen bei der Anwendung der Entschließung über die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unter dem Aspekt des Mandats der Internationalen Arbeitsorganisation

5. November 2024

Im Licht der in der Vorlage GB.352/INS/16 dargelegten Entwicklungen in der Ukraine und der auf seiner 344. Tagung (März 2022) angenommenen Entschließung über die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unter dem Aspekt des Mandats der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie unter Berücksichtigung der auf seiner 352. Tagung geführten Diskussionen und erteilten Leitvorgaben hat der Verwaltungsrat:

a) Kenntnis von den in der Vorlage enthaltenen Informationen genommen;

b) seine überaus tiefe Besorgnis über die anhaltende, von der belarussischen Regie­rung unterstützte Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und ihre aktuellen Auswirkungen auf die dreigliedrigen Mitgliedsgruppen – Arbeit­nehmer, Arbeitgeber und die demokratisch gewählte Regierung – in der Ukraine sowie auf die Arbeitswelt außerhalb der Ukraine bekräftigt;

c) die Russische Föderation erneut nachdrücklich aufgefordert, ihre Aggression unverzüglich und bedingungslos einzustellen und ihre Truppen aus der Ukraine abzuziehen;

d) die Russische Föderation ein weiteres Mal nachdrücklich aufgefordert, allen Verpflich­tungen nachzukommen, die sich aus der Ratifizierung der IAO-Übereinkommen, einschließlich des Seearbeitsübereinkommens, 2006, in der geänderten Fas­sung (MLC, 2006), insbesondere in Bezug auf die Rückführung von Seeleuten und den Zugang zu medizinischer Versorgung, des Übereinkommens (Nr. 115) über den Strahlenschutz, 1960, in Bezug auf die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber ionisierenden Strahlen bei ihrer Arbeit, und des Übereinkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit, 1930, sowie des dazugehörigen Protokolls von 2014 ergeben, und allen Arbeitnehmern, die derzeit unter ihrer Kontrolle arbeiten, den vollen Schutz dieser Übereinkommen zu gewährleisten;

e) erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die dreigliedrigen Mitglieds­gruppen in der Ukraine bekundet und den Generaldirektor ersucht, weiterhin auf die Bedürfnisse der Mitgliedsgruppen in der Ukraine einzugehen und die Bemühun­gen der IAO um Ressourcenmobilisierung auszuweiten, auch im Rahmen der anste­henden internationalen Geberkonferenzen für Erholung und Wiederaufbau;

f) den Generaldirektor ersucht, die Bemühungen um Ressourcenmobilisierung für andere betroffene Länder Osteuropas und Zentralasiens weiter zu verstärken;

g) den Generaldirektor ersucht, die Auswirkungen der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf die Arbeitswelt weiterhin zu überwachen und dem Verwaltungsrat auf seiner 353. Tagung (März 2025) über die Entwicklungen vor dem Hintergrund der Entschließung, namentlich über die fortdauernde Zusammenarbeit der IAO mit den maßgeblichen mit der Überwachung von Menschenrechtsverlet­zungen befassten UN-Organen und über die Situation der Seeleute und der Beschäf­tigten in der Atomindustrie, Bericht zu erstatten.

(GB.352/INS/16, Absatz 40)

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