Politik, die verändert: Praktische Lösungen für sichere Arbeitsplätze

In Deutschland und Europa, aber auch in den globalen Wertschöpfungsketten, sind flexible oder atypische Beschäftigungsformen seit jeher Teil des Arbeitsmarktes. Die Politik hat darauf bereits in vielen Ländern reagiert und regulatorische Ansätze entwickelt, um menschenunwürdigen Bedingungen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu begegnen.

16. Dezember 2016

Schaut man sich zum Beispiel den Schutz von Menschen in Rufbereitschaft oder Gelegenheitsarbeit an, bieten sich verschiedene regulatorische Möglichkeiten, diese Arbeit für die Arbeitnehmer berechenbarer zu gestallten. So ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeiter in flexibler Rufbereitschaft für 10 Stunden pro Woche entlohnt wird, sofern keine abweichenden Regeln vertraglich festgesetzt wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht. Pro Schicht muss entsprechend ein Minimum von vier Stunden vergütet werden und die Rufbereitschaft mindestens vier Tage vorher vereinbart sein. In den USA wird derzeit ein Gesetz auf föderaler Ebene verhandelt, das Arbeitnehmern zusichern soll, dass keine Abzüge anfallen, wenn sich Schichten kurzfristig ändern. Das föderale Gesetz würde eine Lücke auf staatlicher Ebene schließen. Denn nur in acht Bundesstaaten gibt es Gesetze, die die Arbeitgeber verpflichten, eine Mindestanzahl an Stunden zu vergüten.

Auch wenn man Arbeitsverhältnisse regulatorisch flankieren und damit für die Arbeitnehmer verbessern kann, gibt es Fälle, in denen atypische Beschäftigungsverhältnisse verboten werden. Viele Länder haben Gesetze implementiert, die zeitlich begrenzte Verträge für regulär ausgeführte Arbeit verbieten. Auch Kettenverträge können beschränkt werden. In Bulgarien ist beispielsweise nur eine Vertragsverlängerung von Zeitverträgen erlaubt, während in Belgien, Deutschland, Portugal und der Slowakei bis zu vier neue Verträge hintereinander möglich sind. Leiharbeit wird oft dort verboten, wo sie als Ersatz für Streiks oder Massenentlassungen dient. Es gibt ebenfalls Verbote von Leiharbeit für ganze Branchen und Berufsgruppen. In Italien und Norwegen wurde die Anzahl an befristeten Stellen bezogen auf die gesamte Belegschaft gesetzlich reguliert. In den genannten Beispielen liegen die Grenzen bei 10% und 15%.

Fazit: Ein rechtliches Problem kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden. Die ILO verfügt über eine umfassende Expertise hinsichtlich gesetzlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um Mitgliedstaaten eingehend und passgenau zu beraten.