Gewalt und Belästigung
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist ein globales und auch nationales Problem. Weltweit ist jede fünfte Person von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz betroffen.
Das Übereinkommen 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und verpflichtet sie, ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung zu schaffen. Deutschland hat das Übereinkommen ratifiziert, es ist seit Juni 2024 in Kraft.
Durch das Übereinkommen ist der Geltungsbereich konkret definiert: es gilt für alle Sektoren, ob privat oder öffentlich, und schützt Beschäftigte und andere in der Arbeitswelt tätige Personen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
- Personen, die unabhängig von ihrem vertraglichen Status arbeiten
- Personen in Ausbildung, einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten
- Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wurde
- Freiwillige
- Arbeitssuchende und Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber
- Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers ausüben
Zudem definiert das Übereinkommen welche Orte geschützt sind:
- Arbeitsstätten inklusive privater und öffentlicher Räume
- Orte, an denen Arbeit ausgeführt wird sowie Ruhe- und Pausenbereiche und sanitäre Einrichtungen
- Arbeitsbezogene Reisen, Ausbildungen oder Veranstaltungen
- Orte der Kommunikation, einschließlich digitaler Räume (einschließlich z.B. des Chats im Home Office)
- Von Arbeitgebern bereitgestellte Unterkünfte
- Wege von und zur Arbeit
In Deutschland betreibt die ILO mit verschiedenen Veranstaltungen Advocacy Arbeit, um Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen darüber zu informieren, was das Übereinkommen konkret für Unternehmen bedeutet und welche Maßnahmen sie ergreifen können, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen.