CARBENDAZIM | ICSC: 1277 (März 1998) |
1H-Benzimidazol-2-carbaminsäuremethylester Carbendazim Methylbenzimidazol-2-ylcarbamat |
CAS #: 10605-21-7 |
EINECS #:234-232-0 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Wassersprüher, Pulver verwenden. |
VERMEIDE STAUBDISPERSION! VERMEIDE EXPOSITION VON (SCHWANGEREN) FRAUEN! VERMEIDE EXPOSITION VON JUGENDLICHEN UND KINDERN! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Vermeide Einatmen von Staub und Nebel. | Frische Luft, Ruhe. | |
Haut | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. | |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. Ruhe. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von Basen und Lebensmitteln und Tierfutter. | |
VERPACKUNG | |
CARBENDAZIM | ICSC: 1277 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C9H9N3O2 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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MAK: (einatembare Fraktion): 10 mg/m3 Spitzenbegrenzung: II(4); Schwangerschaft Gruppe: B; Keimzellmutagen Kategorie: 5 |
UMWELT |
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Die Substanz ist sehr giftig für Wasserorganismen. Die Substanz gelangt bei notmalen Gebrauch in die Umwelt. Strenge Maßnahmen sollen jedoch getroffen werden zur Vermeidung einer zusätzlichen Freilassung, z.B. bei ungegeigneter Beseitigung. |
ANMERKUNGEN |
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Wenn die Substanz mit Lösungsmittel(n) formuliert ist, siehe (ICSC) für die Lösungsmittel. Lösungsmittel als Träger die in Handelsformulierungen verwendet werden, können die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften ändern. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: T, N; R: 46-60-61-50/53; S: 53-45-60-61 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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