BORSÄURE | ICSC: 0991 (April 2014) |
CAS #: 10043-35-3 |
EINECS #:233-139-2 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Nicht brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel. |
VERMEIDE STAUBDISPERSION! STRENGE HYGIENE! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Halsweh. | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. |
Haut | Keine akuten Symptome zu erwarten. | Schutzhandschuhe. Schutzkleidung. | Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) |
Orale Aufnahme | Übelkeit. Erbrechen. Diarrhoe. Bauchschmerzen. Hautausschlag. Kopfschmerzen. Schläfrigkeit. Konvulsion. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Suche sofort ärztliche Versorgung. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Beseitige den Rest mit viel Wasser. |
Gemäß UN GHS Kriterien GEFAHR
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von starken Basen. | |
VERPACKUNG | |
BORSÄURE | ICSC: 0991 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: BH3O3 / B(OH)3 / H3BO3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV einatembare Fraktion. TLV: 2 mg/m3, as TWA. 6 mg/m3 als STEL. 1TLV[NO A4 (verdächtiges Kanzerogen für Menschen). MAK: (einatembare Fraktion): 10 mg/m3 Spitzenbegrenzung: I(1); Schwangerschaft Gruppe: B |
UMWELT |
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ANMERKUNGEN |
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ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG R: 60-61; S: 53-45; Symbol: T |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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