Welttag gegen Kinderarbeit 2016

Kinderarbeit in globalen Lieferketten beenden

„Gemeinsames Handeln, für eine Zukunft der Arbeit ohne Kinderarbeit“, das forderte ILO-Generaldirektor Guy Ryder anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit.

Nachricht | 9. Juni 2016
Kinderarbeit hat keinen Raum in regulierten Marktwirtschaften. Bedauerlicherweise wächst jedoch der Anteil an Kinderarbeit in globalen Lieferketten.

Aktuell müssen wir von 168 Millionen Kinderarbeitern weltweit ausgehen, 85 Millionen Kinder sind in gefährlichen Arbeitsbereichen eingesetzt. Wir finden Kinderarbeit in vielen Sektoren: Landwirtschaft (99 Millionen), Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Tourismus, generell in allen Bereichen, in denen Waren produziert und Dienstleistungen erbracht werden.

Kinderarbeit tritt vorwiegend in der Landwirtschaft und in den mit der informellen Wirtschaft verbundenen Teilen von Lieferketten auf. Hier finden kaum Kontrollen durch Arbeitsinspektionen statt, der Schutz durch Gewerkschaften oder Verbraucherorganisationen fehlt.

Dies alles erhöht das Risiko für Kinderarbeit in Zulieferketten. Kinder sind besonders gefährdet, weil das Einkommen ihrer Eltern unzureichend ist oder weil kleine Familienbetriebe es sich nicht leisten können, die Kinderarbeiter durch angestellte Erwachsene zu ersetzen.

Arbeitsanforderungen unter Zeitdruck (Akkordarbeit)  in der Familie erhöht ebenso das Risiko, weil Kinder ihren Eltern dabei helfen, die Mengenvorgaben zu erfüllen. Wenn Eltern das Existenzminium nicht verdienen, müssen die Kinder helfen, den Familienunterhalt zu sichern.

Neben den globalen Lieferketten müssen wir bei der Kinderarbeit das Augenmerk auch auf Bereiche legen, in denen Produkte für die lokalen und nationalen Märkte hergestellt werden. Auch hier finden wir Kinderarbeit.

Es gibt ermutigende Zeichen für die Bereitschaft, Kinderarbeit zu beenden und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten: Transparente Berichterstattung und damit Verstärkung der Sichtbarkeit dieser menschenunwürdigen Arbeitsform, Gesetzesinitiativen zum Verbot von Kinderarbeit.

Das ILO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter zur Zulassung zur Beschäftigung von 1973 ist von 168 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert worden. Das ILO-Übereinkommen 182 über die Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999 wurde umfassend -  von 180 Mitgliedsstaaten - ratifiziert.

Regierungen haben anerkannt, dass der Kampf gegen Kinderarbeit kohärente politische Maßnahmenpakete erfordert und die notwendigen Gesetze für das Verbot von Kinderarbeit formuliert. Zentral ist die Schaffung von Bildungsmöglichkeiten für Kinder, ihr sozialer Schutz und menschenwürdige Arbeit für Eltern.

Global agierende Unternehmen verstärken ihre Anstrengungen zur Abschaffung der Kinderarbeit, indem sie ihre Unternehmenskapazitäten entlang ihrer Lieferkette analysieren. Das ist eine komplexe Aufgabe, die Partnerschaften zwischen Unternehmen einer Branche, Regierungen und Gewerkschaften erfordert. Foren wie die ILO-Child Labour Platform tragen dazu bei, gute Praxisbeispiele bekannt zu machen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu verstärken.

Rahmenvereinbarungen zwischen globalen Gewerkschaften und multinationalen Unternehmen sind ein weiterer Schritt zur Förderung der globalen Zusammenarbeit durch sozialen Dialog. Auch an der Basis von Wertschöpfungsketten erarbeiten Landarbeitergewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in der informellen Wirtschaft innovative Ansätze zur Stärkung von Kollektivvereinbarungen.

Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik von 1977 präzisiert die Rolle der Unternehmen bei der Abschaffung der Kinderarbeit. Sie bietet den beteiligten Partien die Möglichkeit, die Grundsätze der Erklärung als Richtlinie zur Stärkung der positiven Auswirkungen der Tätigkeit von multinationalen Unternehmen im sozialen Bereich und im sozialen Dialog zu nutzen. Die Erklärung kann so ein großes Potential für die Abschaffung von Kinderarbeit entfalten.