Internationale Arbeits- und Sozialstandards

Jährlicher ILO-Bericht zur Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen vorgelegt

Der Sachverständigenausschuss zur Durchführung der ILO-Übereinkommen und Empfehlungen hat seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Er bildet einen wichtigen Eckpfeiler des ILO-Überprüfungssystems zu Internationalen Arbeits- und Sozialstandards.

Nachricht | 5. Februar 2016
Der Sachverständigenausschuss zur Durchführung der ILO-Übereinkommen und Empfehlungen hat seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Er bildet einen wichtigen Eckpfeiler des ILO-Überprüfungssystems zu Internationalen Arbeits- und Sozialstandards.

Internationale Arbeitsnormen, die aus Übereinkommen, Protokollen zu Übereinkommen und Empfehlungen bestehen, sind universelle Instrumente, die auf der jährlich in Genf stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz angenommen werden. Sie bilden gemeinsame Werte und Prinzipien für die Welt der Arbeit. Übereinkommen sind Urkunden, deren Ratifizierung rechtliche Verpflichtungen begründen.

Während die ILO-Mitgliedsstaaten wählen können, ob sie ein Übereinkommen ratifizieren oder nicht, ist es Aufgabe des Sachverständigenausschusses festzustellen, wie weit die Gesetzgebung und Praxis in jedem Mitgliedsstaat mit den ratifizierten Übereinkommen im Einklang stehen und wie weit die Mitgliedsstaaten ihre normenbezogenen Verpflichtungen erfüllen. Sobald ein Land ein ILO-Übereinkommen ratifiziert hat, ist es verpflichtet, über dessen Umsetzung regelmäßige Berichte abzugeben.

Der Sachverständigenausschuss setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, bei denen es sich um auf nationaler und internationaler Ebene herausragende Rechtssachverständige handelt.

Die Mitglieder des Ausschusses werden auf Vorschlag des Generaldirektors vom Verwaltungsrat ernannt. Die Ernennung erfolgt in persönlicher Eigenschaft aus einem Kreis uneingeschränkt unparteiischer Personen von hoher fachlicher Kompetenz und Unabhängigkeit aus allen Regionen der Welt, damit der Ausschuss über direkte Erfahrungen unterschiedlicher rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Systeme verfügt.

Der Ausschuss wird Ende Februar einen Allgemeinen Bericht über Wanderarbeitnehmer herausbringen.