ILO-Kernarbeitsübereinkommen 29
ILO verabschiedet Protokoll zur Bekämpfung neuer Formen von Zwangsarbeit
Die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet ein überarbeitetes und rechtlich verbindliches Protokoll zum Verbot von Zwangsarbeit mit dem Ziel der Prävention, strafrechtlicher Verfolgung und des Opferschutzes.
Genf – Die Internationale Arbeitsorganisation hat ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen zur Abschaffung der Zwangsarbeit verabschiedet. Das Protokoll, unterstützt durch die zugehörigen Empfehlung, wurde von Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegierten mit 437 Stimmen, 27 Enthaltungen und 8 Gegenstimmen angenommen.
Das Protokoll modernisiert das ILO-Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930 und wendet sich auch gegen Praktiken des Menschenhandels. Die zugehörige Empfehlung bietet technische Hilfe zur Umsetzung.
„Das Protokoll und die zugehörige Empfehlung stellen einen großen Fortschritt in der Bekämpfung von Zwangsarbeit dar. Der Text ist ein klares Einverständnis zwischen Regierungen, Arbeitergeber- und Arbeitnehmerorganisationen zur Abschaffung bestehender Formen der Sklaverei“, so ILO-Generaldirektor Guy Ryder.
„Zwangsarbeit verletzt die Würde von Millionen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen. Sie trägt zum Fortbestehen von Armut bei und steht der Verwirklichung von menschenwürdiger Arbeit für alle im Weg“, fügte Guy Ryder hinzu.
Weltweit gibt es nach ILO-Schätzungen 21 Millionen Opfer von Zwangsarbeit. Ein kürzlich veröffentlichter ILO-Bericht beziffert die illegalen Profite aus Zwangsarbeit, die jährlich in der Privatwirtschaft durch moderne Formen der Sklaverei erzielt werden, auf 150 Milliarden US-Dollar.
Das verabschiedete Protokoll stärkt den internationalen rechtlichen Rahmen zur Prävention von Zwangsarbeit. Es schafft neue Verpflichtungen, um den Opfern Schutz und Zugang zu Entschädigung für die erlittenen körperlichen und psychischen Schäden zu gewährleisten.
Die Regierungen werden darin aufgefordert, Maßnahmen zum besseren Schutz von Arbeitnehmern, insbesondere von Migranten, einschließlich derjenigen mit irregulärem Status zu treffen, und Umstände zu bekämpfen, die zu Zwangsarbeitssituationen führen könnten. Dabei ist die Verantwortung von Arbeitnehmer-und Arbeitgeberverbänden für die effektive Beseitigung von Zwangsarbeit bedeutend.
„Das neue Instrument wird das existierende internationale Recht ergänzen und verstärken, wie das UN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“, sagte David Garner, australischer Regierungsdelegierter und Präsident des Ausschusses zur Zwangsarbeit.
Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegierte unterstrichen die entscheidende Bedeutung des ILO-Übereinkommens 29 über Zwangsarbeit von 1930 und des ILO-Übereinkommens 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit aus dem Jahr 1957. Sie einigten sich mit dem verabschiedenten Text darauf, dass Lücken in deren Umsetzung die zusätzlichen Maßnahmen erfordern.
Der Ausschuß einigte sich mit dem rechtlich verbindlichen Instrument auf das Erfordernis nach einem gemeinsamen Rahmen für 177 Mitgliedsstaaten, die das ILO-Übereinkommen 29 ratifiziert haben, einschließlich der acht Länder, die es nicht ratifiziert haben.
„Das Protokoll und die zugehörige Empfehlung sind ein Aufruf zum Handeln. Sie gehen weiter als fromme Worte, sie sind mehr als ein Stück Papier“, so Ed Potter, Vizevorsitzender der Arbeitgeberseite im Ausschuss. „Das ist ein wichtiger Moment für die Menschenrechte und zeigt, dass die internationale Geschäftswelt für deren Einhaltung steht."
Mehr als die Hälfte der Opfer von Zwangsarbeit sind Frauen und Mädchen, die oft in versteckten und unerlaubten Tätigkeiten in Privathaushalten oder in gewerblicher sexueller Ausbeutung zu finden sind. Männer und Jungen arbeiten häufig als Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft, auf dem Bau und in Bergwerken.
„Mit der Verabschiedung des Protokolls zum Übereinkommen über Zwangsarbeit haben wir ein klares Zeichen unserer Anteilnahme an die 21 Millionen Opfer von Zwangsarbeit in der Welt gesandt. Wir haben ebenso die Fähigkeit der ILO unter Beweis gestellt, eines der wichtigsten Kernübereinkommen an die Realitäten anzupassen“, sagte der Vizevorsitzende des Ausschusses der Arbeitnehmer, Yves Veyrier.
Das Protokoll modernisiert das ILO-Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930 und wendet sich auch gegen Praktiken des Menschenhandels. Die zugehörige Empfehlung bietet technische Hilfe zur Umsetzung.
„Das Protokoll und die zugehörige Empfehlung stellen einen großen Fortschritt in der Bekämpfung von Zwangsarbeit dar. Der Text ist ein klares Einverständnis zwischen Regierungen, Arbeitergeber- und Arbeitnehmerorganisationen zur Abschaffung bestehender Formen der Sklaverei“, so ILO-Generaldirektor Guy Ryder.
Zwangsarbeit verletzt die Würde von Millionen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen," Guy Ryder ILO Generaldirektor |
Weltweit gibt es nach ILO-Schätzungen 21 Millionen Opfer von Zwangsarbeit. Ein kürzlich veröffentlichter ILO-Bericht beziffert die illegalen Profite aus Zwangsarbeit, die jährlich in der Privatwirtschaft durch moderne Formen der Sklaverei erzielt werden, auf 150 Milliarden US-Dollar.
Neue Verpflichtungen zur Verhinderung von Zwangsarbeit
Das verabschiedete Protokoll stärkt den internationalen rechtlichen Rahmen zur Prävention von Zwangsarbeit. Es schafft neue Verpflichtungen, um den Opfern Schutz und Zugang zu Entschädigung für die erlittenen körperlichen und psychischen Schäden zu gewährleisten.
Die Regierungen werden darin aufgefordert, Maßnahmen zum besseren Schutz von Arbeitnehmern, insbesondere von Migranten, einschließlich derjenigen mit irregulärem Status zu treffen, und Umstände zu bekämpfen, die zu Zwangsarbeitssituationen führen könnten. Dabei ist die Verantwortung von Arbeitnehmer-und Arbeitgeberverbänden für die effektive Beseitigung von Zwangsarbeit bedeutend.
„Das neue Instrument wird das existierende internationale Recht ergänzen und verstärken, wie das UN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“, sagte David Garner, australischer Regierungsdelegierter und Präsident des Ausschusses zur Zwangsarbeit.
Ein rechtsverbindliches Dokument
Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegierte unterstrichen die entscheidende Bedeutung des ILO-Übereinkommens 29 über Zwangsarbeit von 1930 und des ILO-Übereinkommens 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit aus dem Jahr 1957. Sie einigten sich mit dem verabschiedenten Text darauf, dass Lücken in deren Umsetzung die zusätzlichen Maßnahmen erfordern.
Der Ausschuß einigte sich mit dem rechtlich verbindlichen Instrument auf das Erfordernis nach einem gemeinsamen Rahmen für 177 Mitgliedsstaaten, die das ILO-Übereinkommen 29 ratifiziert haben, einschließlich der acht Länder, die es nicht ratifiziert haben.
„Das Protokoll und die zugehörige Empfehlung sind ein Aufruf zum Handeln. Sie gehen weiter als fromme Worte, sie sind mehr als ein Stück Papier“, so Ed Potter, Vizevorsitzender der Arbeitgeberseite im Ausschuss. „Das ist ein wichtiger Moment für die Menschenrechte und zeigt, dass die internationale Geschäftswelt für deren Einhaltung steht."
Mehr als die Hälfte der Opfer von Zwangsarbeit sind Frauen und Mädchen, die oft in versteckten und unerlaubten Tätigkeiten in Privathaushalten oder in gewerblicher sexueller Ausbeutung zu finden sind. Männer und Jungen arbeiten häufig als Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft, auf dem Bau und in Bergwerken.
„Mit der Verabschiedung des Protokolls zum Übereinkommen über Zwangsarbeit haben wir ein klares Zeichen unserer Anteilnahme an die 21 Millionen Opfer von Zwangsarbeit in der Welt gesandt. Wir haben ebenso die Fähigkeit der ILO unter Beweis gestellt, eines der wichtigsten Kernübereinkommen an die Realitäten anzupassen“, sagte der Vizevorsitzende des Ausschusses der Arbeitnehmer, Yves Veyrier.