Die ILO und Deutschland
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) wurde 1919 gegründet und ist seit 1946 die erste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die ILO ist die einzige Organisation im System der Vereinten Nationen mit einer dreigliedrigen Struktur, das heißt Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sitzen gemeinsam in allen Gremien. Die ILO entwickelt im Dialog mit ihren Mitgliedsstaaten und Sozialpartnern Verfahren zur Formulierung, Überprüfung und Durchsetzung internationaler Arbeitsstandards, wie zum Beispiel zum sozialen Basisschutz. Zentrale Forderung der ILO ist es, menschenwürdige Arbeit für alle zu schaffen.
Die Kernarbeitsnormen der ILO sind als "qualitative Sozialstandards" international anerkannt und haben den Charakter von universellen Menschenrechten, die für alle ILO-Mitgliedsstaaten unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung Gültigkeitsanspruch haben. Soziale Gerechtigkeit erhält eine zentrale Bedeutung. Wie bereits in der Präambel der ILO- Verfassung von 1919 formuliert wurde, erhält der Prozess zur Schaffung von sozialer Gerechtigkeit zentrale Bedeutung. Es heißt dort: "Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden." Die ILO legt ihren Schwerpunkt somit auf die soziale Dimension einer fairen Globalisierung.
Dafür ist sie mit den Mitgliedstaaten in ständigem Austausch – so auch mit Deutschland.