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Ziele und Aufgaben der ILO

Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen

Die grundlegende Zielsetzung der ILO ist in ihrer Verfassung fixiert: die Sicherung des Weltfriedens durch eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Auf der einen Seite steht dabei das Anliegen, die Lage der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Neben diesem sozialethisch-humanitären Ansatz gibt es aber auch eine sehr praktische, auf den internationalen Handel ausgerichtete Komponente: Mit weltweit anerkannten Sozialstandards soll verhindert werden, dass sich einzelne Teilnehmer am internationalen Handel durch Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile verschaffen. Dies kann nur durch eine internationale Vernetzung des sozialpolitischen Regelwerks erreicht werden.

Die Grundprinzipien und Ziele wurden 1944 in der grundlegenden Erklärung von Philadelphia erneuert und erweitert. Die Erklärung stellt Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, Armutsbekämpfung sowie den Dialog zwischen Regierungen und Sozialpartnern als entscheidende Voraussetzungen für nachhaltigen Fortschritt in den Mittelpunkt.

Normensetzung

Ein Schwerpunkt der ILO-Tätigkeit ist von Anfang an die Setzung von Arbeitsnormen. So zieht die erste ILO-Konvention aus dem Jahr 1919 Obergrenzen für die Länge von Arbeitstag und Arbeitswoche in der Industrie. Inzwischen gibt es rund 185 solcher Konventionen, die sich beispielsweise mit dem Mindestalter von Beschäftigten, mit der Versicherung von Arbeitnehmern, mit den Rechten von Seeleuten oder von Migranten oder mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befassen.

1998 verabschiedete die ILO zur Bekräftigung ihrer Ziele und zur Stärkung der Handlungsmöglichkeiten im Zeitalter der Globalisierung die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit". Die Erklärung unterstreicht die Bedeutung der weithin anerkannten Kernarbeitsnormen. Die darin aufgeführten Grundprinzipien - Vereinigungsfreiheit, Beseitigung der Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungsverbot - wurden in den acht Kern-Übereinkommen der ILO festgeschrieben.

Mit der Annahme der Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit entsprach die ILO der Forderung der internationalen Gemeinschaft nach universellen Regeln, um der Globalisierung des Wirtschaftsgeschehens eine soziale Flankierung zu geben. So wurden auf dem Weltsozialgipfel 1995 in Kopenhagen und bei der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) 1996 Befürchtungen laut, dass der sich zunehmend verschärfende weltweite Wettbewerb um Marktanteile und Arbeitsplatzinvestitionen in eine ungebremste Spiralbewegung des Abbaus von Arbeitnehmerrechten und der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen einmündet.

Technische Hilfe

Die internationale Gemeinschaft und die ILO sind sich bewusst, dass die Ratifikation und Anwendung der Kernarbeitsnormen in vielen Ländern nicht am guten Willen der Regierungen und der Sozialpartner scheitern. Entscheidend sind häufig die tatsächlichen Probleme, deren Überwindung oft mühsam und langwierig ist. Wirtschaftliche Rückständigkeit, Massenarbeitslosigkeit, historisch verfestigte Gesellschaftstrukturen, ein unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein für Gleichheit, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt gehören dazu. Dies zu ändern erfordert Zeit und konkrete Hilfe von außen. Letzteres bietet die ILO im Rahmen der technischen Zusammenarbeit an. Dabei ist sie bestrebt, die Mitgliedstaaten in eine Position zu bringen, die die Ratifikation und Anwendung der ILO-Normen zulässt.

In der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 verpflichtet sich die ILO zur Hilfe

  • durch das Angebot von technischer Zusammenarbeit und von Beratungsdiensten zur Förderung der Ratifizierung und Durchführung der grundlegenden Übereinkommen;
  • durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, die noch nicht in der Lage sind, die Gesamtheit oder einige dieser Übereinkommen zu ratifizieren, bei ihren Bemühungen um die Einhaltung, Förderung und Verwirklichung der Grundsätze betreffend die grundlegenden Rechte.

Einen besonderen Stellenwert nimmt hier das ILO-Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC) ein. Die ILO bemüht sich außerdem in vielen Ländern, den Dialog zwischen den Sozialpartnern (Regierung, Arbeitgeber, Gewerkschaften) zu verbessern, um einen breiten Konsens zwischen den betroffenen Interessengruppen zu finden.

Menschenwürdige Beschäftigung

Mit der Decent Work Agenda von 1999 hat die ILO ihr universelles Leitbild weiter präzisiert und auf folgende vier strategische Ziele ausgerichtet:

  • Umsetzung und Förderung der Kernarbeitsnormen
  • menschenwürdige Beschäftigungsmöglichkeiten mit ausreichendem Einkommen
  • Stärkung der sozialen Sicherheit
  • Stärkung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern

Die Beschäftigungspolitik rückte mit der Decent Work Agenda ins Zentrum der politischen Arbeit der ILO. Die Schaffung von Arbeitsplätzen soll demnach besondere Beachtung in Politik und Wirtschaft finden.

2001 ging die ILO mit ihrer Global Employment Agenda noch einen Schritt weiter. Beschäftigungspolitik steht im Mittelpunkt des neuen ILO-Ansatzes, was als Beitrag der ILO zur Millenniums-Deklaration der Vereinten Nationen zu verstehen ist. Die Schaffung von menschenwürdigen Beschäftigungsmöglichkeiten ist demzufolge essenziell für die Armutsreduzierung. Reguläre Beschäftigung ist eine zentrale Voraussetzung, um die Kernarbeitsnormen überhaupt durchsetzen zu können. Nach Vorschlag der ILO soll die Schaffung von Beschäftigung die Leitidee der Wirtschafts- und Sozialpolitik sein. Die ILO schlägt dazu vor, im Rahmen der globalen Beschäftigungsagenda Runde Tische durchzuführen.

Der alle zwei Jahre erscheinende Global Employment Report gibt dazu einen wertvollen Überblick über Entwicklungen im Arbeitssektor. Dafür schlägt der Bericht konkrete Maßnahmen an die Politik und andere Entscheidungsträger für die Verbesserung der Beschäftigungssituation. Langfristig sollen diese Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Armutsreduzierung liefern.

Soziale Flankierung der Globalisierung

Die Frage, wie die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung sozial zu begleiten ist, ist für die ILO spätestens seit dem Weltsozialgipfel von Kopenhagen 1995 ein zentrales Aufgabenfeld. Auch die Welthandelsorganisation (WTO) verweist in ihrer so genannten Singapur-Erklärung auf die Einhaltung der ILO-Sozialstandards. Parallel zur WTO-Ministerkonferenz von Doha 2001, die die "Entwicklungsrunde" der Welthandelsorganisation einleitete, erteilte der ILO-Verwaltungsrat den Auftrag zur Einsetzung einer Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung, in der hochrangige Vertreter aus Politik und Wissenschaft, aus dem Arbeitnehmer- wie aus dem Arbeitgeberlager zusammenkamen.

2004 hat die Weltkommission ihren Bericht Eine faire Globalisierung vorgelegt, der eine umfangreiche Analyse der Folgen der Globalisierung und zahlreiche Anstöße bietet, wie dieser Prozess zum Nutzen der Menschen gestaltet werden kann. Zentrale Forderungen des Berichts sind unter anderem:

  • Fokussierung auf den Menschen und größere Rechenschaftspflicht gegenüber den Menschen
  • nachhaltige Entwicklung
  • menschenwürdige Beschäftigung
  • faire Regeln in der Weltwirtschaft
  • "good governance" auf nationaler und internationaler Ebene
  • mehr politische Kohärenz innerhalb des Systems der Vereinten Nationen

Diese Forderungen wurden mittlerweile von der Politik aufgegriffen.

Auf dem Gipfel der G8 in Heiligendamm 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der großen Industrienationen in ihrer Gipfelerklärung zur Weltwirtschaft ausdrücklich zur Decent Work Agenda der ILO bekannt: "Wir sind überzeugt, dass eine Globalisierung, die durch soziale Fortschritte ergänzt wird, sowohl den Industriestaaten als auch den Entwicklungsländern nachhaltige Vorteile bringt. Daher unterstützen wir die Agenda für menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation."

Darüber hinaus hat der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) die Bedeutung der Decent Work Agenda für die Armutsbekämpfung erkannt. Seit 2008 ist daher die Schaffung von menschenwürdiger und produktiver Arbeit Bestandteil der Millenniums-Entwicklungsziele der UN.

Weitere Arbeitsbereiche

Ihr vielfältiges Wissen im Arbeitsbereich stellt die ILO über Datenbanken, insbesondere über internationale Arbeitsstandards ILOLEX, nationale Arbeitsgesetze NATLEX und Arbeitsmarktstatistiken (LABORSTA) der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zahlreiche Konferenzen und Publikationen machen die breit angelegte Forschungstätigkeit der ILO zugänglich.

Weitere Arbeitsbereiche der ILO sind:

  • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
  • Beschäftigung im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen
  • beschäftigungsfokussierte Investitionen
  • soziale Sicherheit, Sozialversicherung
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsmigration
  • HIV/AIDS am Arbeitsplatz
  • Schutz der Beschäftigten im informellen Sektor
  • Beratung in Fragen der Arbeitsgesetzgebung

Zu den Arbeitsbereichen der ILO-Vertretung in Berlin siehe Die ILO und Deutschland.


 

ILO auf einen Blick
Die ILO auf einen Blick

ILO Vertretung Deutschland - Collage

 


Aktualisiert von MM. Genehmigt von WH.  Stand: 15.04.2008

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