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Genf - Nach einem Untersuchungsbericht der Internationalen Arbeitsorganisation lassen verschiedene Aktivitäten der Regierung Weissrusslands die Schlussfolgerung zu, dass die weissrussische Gewerkschaftsbewegung fortgesetzten ernsthaften Einmischungen seitens der Regierungsautoritäten ausgesetzt ist.
Die aus hochrangigen und unabhängigen Experten zusammengesetzte Untersuchungskommission wurde im November 2003 vom Verwaltungsrat der ILO ernannt. Sie hat festgestellt, daß die Unabhängigkeit der Gewerkschaftsvereinigung von Weissrussland (Federation of Trade Unions of Belarus, FPB) unter seiner derzeitigen Führung ernsthaft gefährdet ist.
Die Untersuchungskommission unterstreicht die Bedeutung der Zusicherung der vollen Achtung grundlegender bürgerlicher Freiheiten von Gewerkschaftsmitgliedern und Gewerkschaftsführern. Sie gibt zu Bedenken, daß viele der grundlegenden Bürgerrechte, insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung, die freie Gewährung und der Zugang von Informationen und Gedanken in den Medien sowie die Versammlungsfreiheit von der weissrussischen Regierung ernsthaft verletzt werden.
Alle Befunde der Untersuchungskommission sind im soeben erschienenen Bericht enthalten. Nach einer Beschwerde, die von 14 Delegierten der Arbeitnehmer während der 91. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2003 vorgebracht wurde, hatte die Kommission das Mandat, die Beachtung der folgenden Übereinkommen seitens der weissrussischen Regierung zu untersuchen:
- Übereinkommen 87: Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
- Übereinkommen 98: Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen
Den Vorsitz der unabhängigen Kommission nahm Herr Budislav Vukas, Professor für Öffentliches und Internationales Recht an der Universität von Zagreb und Vizepräsident des Internationalen Seegerichtshofs ein, desweiteren waren Mitglieder der Kommission Herr Niklas Bruun, Professor für Business Law und für Europäisches Arbeitsrecht an der Swedish School of Economics and Business Administration in Helsinki und Frau Mary Gaudron, ehemals Richterin des Höchsten Gerichts in Australien.
Im Verlauf ihrer Untersuchung - sowohl während formeller Anhörungen in Genf als auch durch ihren Besuch in Weissrussland - hörte die Kommission Zeugenaussagen zahlreicher Gewerkschaftsführer sowie Gewerkschaftgsmitglieder, die die systematische Unterwerfung der Gewerkschaften unter die Kontrolle des Staates zum Thema hatten. Auf seiten der Regierung, die sowohl während der Anhörungen als auch während der Zusammenkünfte mit offiziellen Regierungsvertretern in Minsk mit der Kommission zusammenarbeitete, wurde jede Einmischung in die weissrussische Gewerkschaftsbewegung geleugnet.
Die Kommission gibt in ihren Schlussbericht zu bedenken, dass es "entscheidend ist, daß erkennbare Schritte in der nahen Zukunft unternommen werden, um es Gewerkschaften, die nicht in den Strukturen der FPB eingebunden sind, zu ermöglichen, Organisationen zu bilden und ihre Aktivitäten frei auszuüben. Nur unter solchen Umständen kann gesagt werden, daß in Weissrussland das Recht auf Vereinigungsfreiheit besteht". Die Empfehlungen der Kommission beinhalten:
- die sofortige Registrierung von Gewerkschaftsorganisationen, die das Beschwerdeverfahren bei der ILO auf den Weg gebracht haben sowie die Beseitigung aller Anordnungen und Regeln, die dem Recht auf Vereinigungsfreiheit entgegenstehen.
- garantierter Schutz zur Ausübung ihrer Aktivitäten in Freiheit für diejenigen Organisationen, die Einmischungen in ihre inneren Angelegenheiten erleiden mußten, insbesondere die "Vereinigung demokratischer Gewerkschaften", die "Radio- und Elektroindustrie-Gewerkschaft", die "Automobil- und Landmaschinenarbeiter-Gewerkschaft", die "Weissrussische Freie Gewerkschaft", die "Weissrussische Unabhängige Gewerkschaft", die "Weissrussische Gewerkschaft der Fluglotsen", die "Demokratische Gewerkschaft der Transportarbeiter" und die "Freie Metaller Gewerkschaft" und
- die breite und unverzügliche Verteilung aller Schlussfolgerungen und Empfehlungen der ILO-Untersuchungeskommission in Weissrussland.
Einige Empfehlungen der Kommission betreffen gesetzgeberische und andere Aktivitäten und müssen bis zum 1. Juni 2005 ausgeführt werden.
Die Kommission erinnert daran, dass freie und unabhängige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen unverzichtbare Partner für die wirtschaftliche Entwicklung und die Förderung sozialer Gerechtigkeit sind und betont, dass ihre Empfehlungen "die gesamte weissrussische Gesellschaft im Blick habe, so dass freie und unabhängige Gewerkschaften ihren rechtmässigen Platz finden können als entscheidende Mitspieler in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes".
Die Regierung von Weissrussland wird aufgefordert, gemäss Artikel 29 der ILO-Verfassung den Generaldirektor der ILO zu informieren, ob es die Empfehlungen der Untersuchungskommission annimmt. Der Bericht und die Antwort der Regierung wird auf der kommenden 291. Sitzung des Verwaltungsrates im November 2004 diskutiert.
Trade Union Rights in Belarus. Report of the Commission of Inquiry appointed under Article 26 of the Constitution of the International Labour Organization to examine the observance by the Government of the Republic of Belarus of the Freedom of Association and Protection of the Right to Organise Convention, 1948 (No. 87), and the Right to Organise and Collective Bargaining Convention, 1949 (No. 98). Geneva, 2004.
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