ILO Home
  
Home
Aktuelles
Ziele und Aufgaben der ILO
Die ILO und Deutschland
ILO Verfassung
ILO Kernarbeitsnormen
Arbeitsnormen und Ratifikationen
ILO Nachrichten
ILO Publikationen
Datenbanken
Kontakt

Aktuelles

ILO Bericht sieht ermutigende Trends bei grundlegenden Rechten bei der Arbeit - auch wenn es weiterhin schwere Verstöße gibt

Trotz anhaltender Drohungen, einschließlich Tötung, Inhaftierung und Anwendung von Gewalt, gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich organisieren möchten, werden die grundlegenden Rechte bei der Arbeit mehr anerkannt und respektiert als dies vor vier Jahren noch der Fall war - so die Aussage eines neuen ILO-Berichts, der am 20. Mai 2004 veröffentlicht worden ist.

"Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit gegenüber Arbeitgebern wie Arbeitnehmern dauern in ihren unterschiedlichen Formen an, einschließlich Mord, Gewalt, Inhaftierung und der Weigerung, Organisationen das gesetzliche Existenz- und Betätigungsrecht zu gewähren", so der Bericht Sich zusammenschließen für soziale Gerechtigkeit einer der Gesamtberichte im Rahmen der Folgemaßnahmen zur ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, 1998. "Menschen verlieren weiterhin ihr Leben und ihre Freiheit, weil sie versuchen, sich zu organisieren und ihre grundlegenden Rechte gemeinsam zu verteidigen".

Und doch gibt es ermutigende Anzeichen für einen Fortschritt, stellt die Studie fest und führt aus, dass ein "allgemein positiver Trend zu verzeichnen ist, der mit der Ausbreitung der Demokratie, der hohen Anzahl der Ratifikationen der grundlegenden internationalen Arbeitsnormen und der zunehmenden Transparenz auf den globalen Märkten zusammenhängt" und dass man dem Ziel einer universellen Ratifikation der entsprechenden Übereinkommen näherkommt. Und was besonders bemerkenswert ist, so der Bericht, ist die wachsende Einsicht, dass die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen auch "für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung eine bedeutende Rolle spielen, indem sie die Teilhabe an den Früchten des Wachstums sicherstellen und Produktivität, Anpassungsmaßnahmen und den Arbeitsfrieden fördern".

"Das Recht, sich zu organisieren, ist eines der mächtigsten Instrumente, die wir haben, um Menschenwürdige Arbeit und eine nachhaltige Politik der Armutsbekämpfung zu fördern", sagt ILO-Generaldirektor Juan Somavia. "Es handelt sich hierbei um ein grundlegendes Menschenrecht bei der Arbeit, ein Entwicklungsrecht, ohne das es nicht geht. Die Frage lautet nicht, ob diese Prinzipien und Rechte respektiert werden, sondern wie sie am besten eingehalten und genutzt werden".

Seit dem ersten Bericht zu diesem Thema (Mitsprache am Arbeitsplatz, 2000) konnte die ILO in den vergangen vier Jahren nicht nur einen Anstieg der Zahl der Ratifizierungen der grundlegenden Internationalen Arbeitsnormen verzeichnen, sondern auch ein wachsendes Bewußtsein, dass im Anschluss daran gesetzlich verankerte Reformen, ein verstärkter sozialer Dialog und ein enges Zusammenwirken von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern folgen müssen. Die ILO bietet hier in vielen Ländern konkrete Hilfe an.

Der Bericht führt Beispiele auf, wo durch Technische Hilfe im Rahmen der ILO-Erklärung beachtliche Fortschritte erzielt werden konnten. Exemplarisch wird ein ILO Projekt erwähnt, das den Entwurf eines neuen Arbeitskodex für Osttimor unterstützt sowie ein weiteres Projekt, welches die Erarbeitung eines Arbeitskodex für die Ukraine beinhaltet. Weitere Beispiele sind in Afrika zu finden, so in Kenia, Uganda und Tanzania, wo durch eine Reform der Arbeitsgesetze das Recht auf Vereinigungsfreiheit und zu Kollektivverhandlungen gewährleistet werden sollen. Dies sind nur einige wenige Beispiele für die Arbeit der ILO auf diesem Gebiet.

Globaler Fortschritt

Wie bereits erwähnt, bewegt sich die Ratifizierungsquote der beiden einschlägigen Kernübereinkommen (Nr. 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 und Nr. 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949) auf die Hundertprozentmarke zu. Allerdings- so der Bericht - darf bei dieser rein numerischen Betrachtung des Ratifizierungsgeschehens nicht übersehen werden, dass weltweit noch immer die Hälfte der Arbeitnehmer nicht unter den Schutz dieser Bestimmungen fällt. Große Länder wie Brasilien, China, Indien, Mexiko und die Vereinigten Staaten haben aus verschiedenen Gründen den Schritt zu einer Ratifikation noch nicht vollzogen.

Die Ratifikationsdichte für beide Übereinkommen ist regional unterschiedlich. Sie ist in Europa am höchsten (96 Prozent bei Nr. 87 und 100 Prozent bei Nr. 98), gefolgt von Afrika (87 Prozent bzw. 96 Prozent ), Amerika (91 Prozent bzw. 86 Prozent), Asien (46 Prozent bzw. 64 Prozent) - das Schlußlicht bilden die Arabischen Länder (27 Prozent bzw. 45 Prozent).

Der Bericht fügt an, dass Ratifikationen alleine gleichwohl kein wirkliches Bild der realen Situation in einem Land zu liefern vermögen, da "es traurig aber wahr ist, dass vielerorts und in vielen Industriezweigen Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen nicht respektiert werden. Sogar dort, wo die Anerkennung gesetzlich verankert ist, können sich diejenigen, die ihre Rechte ausüben, gewaltigen Schwierigkeiten ausgesetzt sehen".

Trotz aller Fortschritte fördert das Überwachungsverfahren weiterhin Verstöße in allen Regionen der Erde zutage - teilweise sind sie massiv und hartnäckig. Mit besonderer Aufmerksamkeit wird schon seit einiger Zeit Kolumbien beobachtet, wo ein eigenes Programm der technischen Zusammenarbeit darauf abzielt, Gewerkschaftsführer vor Gewalt und Tötungen zu schützen. In Venezuela haben sich sowohl Arbeitgeberverbände als auch Gewerkschaften mehrfach über die Politik der Regierung beschwert.

Der Bericht erinnert daran, dass sich durch die ILO-Erklärung alle Mitgliedsstaaten, "selbst dann, wenn sie die fraglichen Übereinkommen nicht ratifiziert haben, allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Organisation verpflichten, die Prinzipien der grundlegenden Rechte, welche Gegenstand dieser Übereinkommen sind, in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit der ILO-Verfassung anzuerkennen, zu fördern und umzusetzen". Hierzu gehören auch die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen. Die ILO ist willens, allen Ländern (einschließlich der großen Staaten) Hilfe beim Ratifizierungsprozess wie auch bei der Umsetzung anzubieten.



 

ILO Vertretung Deutschland - Collage

 


Aktualisiert von MB. Genehmigt von EK. Stand: 28.07.2005

zum Seitenanfangzum Seitenanfang