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Auf seiner 298. Verwaltungsratssitzung die Ende März 2007 in Genf beendet wurde, diskutierten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Delegierte der Regierungen über den ILO-Haushaltsvorschlag für die Jahr 2008-2009, die Arbeitsituation in Myanmar und in Weißrussland sowie über eine gemeinsam von ILO und WTO herausgegebene Studie.
Der Verwaltungsrat nahm das vorgeschlagene Programm sowie den Haushalt der ILO über 594 Millionen US-Dollar an. In konstanten US-Dollar von 200607 liegt der Haushalt somit auf derselben Höhe wie im gegenwärtigen Zweijahreszeitraum. Der Haushalt wird im Juni der Internationalen Arbeitskonferenz zur Verabschiedung vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe zur soziale Dimension der Globalisierung diskutierte zum Thema Handels- und Beschäftigungspolitik eine gemeinsam von der WTO und der ILO vorgelegte Studie "Trade and Employment - Challenges for Policy Research", die im Februar veröffentlicht wurde. Die Arbeit stellt das erste gemeinsame Studienprojekt der beiden Organisationen dar und gewährt einen unvoreingenommenen Überblick zum Thema Handel und Beschäftigung. Pascal Lamy, Generaldirektor der WTO merkte dazu an, dass die Studie keine Ratschläge an die Politik erteile, sondern Entscheidungsträgern eine Hilfe biete, über Politikgestaltung und deren gegenseitiger Abstimmung nachzudenken.
ILO-Generaldirektor Juan Somavia betonte, dass die gemeinsame Studie ein besseres Verständnis der Wechselbeziehung verschiedener politischer Sphären befördere und im nationalen Bereich zu größerer Stimmigkeit politischer Entscheidungen beitrage. Er fügte hinzu, dass diese Arbeit einen "wichtigen institutionellen Durchbruch" im Hinblick auf die Beziehungen von ILO und WTO darstelle. Somavia bekräftigte, dass die Studie auf nationaler Ebene eine brauchbare Grundlage für die Stärkung des dreigliedrigen Dialogs zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierungen biete.
Myanmar
Der Verwaltungsrat begrüsste die im Februar 2007 erreichte Absprache zwischen der Regierung Myanmars und der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese besagt, das Opfer von Zwangsarbeit eine Wiedergutmachung erlangen können, ohne deswegen Repressalien fürchten zu müssen. Die Bedeutung dieser Vorgehensweise wurde hervorgehoben, um auch zukünftig wirksam gegen Zwangsarbeitsverhältnisse vorzugehen. Der Verwaltungsrat empfahl in diesem Sinne, die personelle Situation im Verbindungsbüro der ILO in Myanmar zu verbessern und forderte die Regierung Myanmars zur Zusammenarbeit auf.
Weißrussland
Zum dritten Mal behandelte der Verwaltungsrat die Missachtung von Gewerkschaftsrechten in Weißrussland sowie die Umsetzung der Empfehlungen einer ILO-Untersuchungskommission aus dem Jahr 2004. Trotz einiger positiver Schritte seitens der Regierung, stellte der Verwaltungsrat mit wachsender Sorge fest, dass mehrfach wichtige Anliegen der Untersuchungskommission unbeachtet blieben. Hier sind die Nicht-Zulassung von Gewerkschaftsorganisationen zu nennen sowie die fortgesetzte Aberkennung des Gewerkschaftsstatus von mehreren regionalen Organisationen. Der Verwaltungsrat forderte die weißrussische Regierung auf, die umstrittenen Fragen in Zusammenarbeit mit der ILO anzugehen und eine Einhaltung der ILO-Konventionen über die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sicherzustellen. Der Verwaltungsrat mahnte die Regierung Weißrusslands den gegenwärtigen Entwurf eines Konzeptes zum Gewerkschaftsrecht nicht weiter zu verfolgen und die Gesetzgebung mit Rücksprache auf die Sozialpartner und in Übereinstimmung mit ILO-Übereinkommen 87, über die Vereinigungsfreiheit, zu überprüfen.
Ausschuss für Vereinigungsfreiheit
Der Rat bestätigte den 344. und 345. Bericht des ILO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit mit besonderem Hinweis auf Fälle in Dschibuti und Simbabwe. Im Falle Dschibutis bedauert der Ausschuss dass er nicht einmal eine Antwort der Regierung zu den Beschuldigungen zu Einschüchterungen und wachsender Gewalttätigkeiten gegenüber Gewerkschaftern erhalten habe. Die Beschuldigungen schließen missbräuchliche Kündigungen zahlreicher Gewerkschaftsführer und Aktivisten ein, sowie die nachfolgende Inhaftierung von fast 200 Arbeitern, die sich mit den entlassenen Kollegen solidarisiert hatten. Der Ausschuss fordert die Regierung auf, umgehend eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge zu veranlassen und, sollten sich die Beschuldigungen als gerechtfertigt erweisen, sofort alle Arbeiternehmer ohne Lohnverluste wieder einzustellen.
Im Fall Simbabwe untersuchte der Ausschuss die finanzielle Unterstützung einer konkurrierenden Fraktion zum Allgemeinen Gewerkschaftsbund Simbabwes (Zimbabwe Central Trade Union, ZCTU), um dessen Arbeit und Führungssstruktur nachhaltig zu zerstören. Die Anschuldigungen reichen von Störung der Gewerkschaftsversammlungen, Zerstörung von Gewerkschaftseinrichtungen, Beschlagnahmung des Eigentums der Gewerkschaft, unbegründete Untersuchungen, Vorschläge zur Arbeitsgesetzgebung, die das Vereinigungsrecht verletzen und mehrere Beispiele von Inhaftierungen bis zu körperlichen Attacken auf Gewerkschaftsführer und Mitglieder der ZCTU. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, die Anzeigen gegen Gewerkschaftsmitglieder, die mit der Ausführung ihres Amtes in Zusammenhang stehen, einzustellen.
Infolge der Abschiebung und Einreiseverweigerung ausländischer Gewerkschafter nach Simbabwe fordert der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit die Regierung auf, eine gemeinsame Unterstützungsmission ins Land zu lassen, damit die Anschuldigungen nach objektiven Kriterien untersucht werden können. Der Ausschuss nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Gewerkschaften in Simbabwe sich nicht frei entfalten können und sich ihre Situation sogar noch erheblich verschlechtert hat. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, eine Kontaktmission zur Untersuchung der Vorfälle ins Land zu lassen.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus 28 Regierungsvertretern, 14 Arbeitgebervertretern und 14 Arbeitnehmervertretern zusammen. Zehn der 28 Regierungsvertreter werden durch die wirtschaftlich bedeutendsten Mitglieder ernannt (Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russland, Großbritannien und die USA). Die anderen Regierungsmitglieder sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter werden von der Internationalen Arbeitskonferenz alle drei Jahre gewählt.
Weitere Informationen zur Tagesordnung des ILO-Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse.
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