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Die Internationale Arbeitskonferenz in Genf hat am Donnerstag innovative Arbeitsstandards verabschiedet, um die Arbeitsbedingungen von rund 30 Millionen in der Fischerei tätigen Menschen zu verbessern.
"Die Fischerei ist eine einzigartige Lebensweise", sagte Kapitän Nigel Campbell aus Südafrika, der Vorsitzende des Ausschusses, der das Übereinkommen ausarbeitete. „Dieses neue Übereinkommen geht nicht nur auf diese Einzigartigkeit ein, sondern auch auf die Anforderungen der Globalisierung in einem wachsenden Wirtschaftssektor, der Männer und Frauen beträchtlichen Härten und Gefahren aussetzt." Der Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Juan Somavia, begrüßte, "dass sich sozialer Schutz und das Konzept der menschenwürdigen Arbeit nun auch auf den Fischereisektor erstreckt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit."
Das neue Übereinkommen Nr. 188 über Arbeit in der Fischerei wurde von den Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der 180 ILO-Mitgliedsstaaten mit 437 zu 2 Stimmen bei 22 Enthaltungen verabschiedet. Es tritt in Kraft, sobald es von zehn ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, darunter acht Küstenanrainer. Eine begleitende Empfehlung wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Die neuen Normen sollen insbesondere Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie medizinische Versorgung an Bord und an Land, ausreichende Ruhezeiten, die Einhaltung von Arbeitsvereinbarungen und den gleichen Sozialversicherungsschutz wie bei anderen Arbeitern gewährleisten. Schiffe sollen zudem so gebaut und instand gehalten werden, dass sie ausreichend gute Lebensbedingungen für die Besatzung bieten, die of lange Zeit an Bord verbringt.
Das Übereinkommen enthält darüber hinaus einen Mechanismus zur Durchsetzung der Normen: Große Fischereiboote, die lange unterwegs sind, können demnach auch in fremden Häfen überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Fischer gefährden. Diese Regelung zielt darauf, Schiffe aus dem Verkehr zu ziehen, die sich durch inakzeptablen Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord Vorteile zu sichern versuchen, zum Schaden von verantwortlichen Betreibern.
Die ILO erkennt an, dass viele Staaten zunächst nicht über die zur Durchsetzung der Bestimmungen notwendigen Institutionen und Strukturen verfügen. Daher sieht das Übereinkommen einen innovativen Ansatz vor, demzufolge einzelne Bestimmungen nur schrittweise umgesetzt werden müssen. Regierungen sollen so zu einer schnellen Ratifizierung bewegt werden, um dann darauf aufbauend eine Plan zu verabschieden, wie der Schutz auf alle Fischereiarbeiter auszudehnen ist. Auf diese Weise soll in allen Ländern die Überprüfung bestehender nationaler Gesetze und Regelungen zur Arbeit in diesem Sektor angeregt werden.
Ein Bericht der ILO über die Arbeitsbedingungen im Fischereisektor* hatte zuvor gezeigt, wie sehr diese Branche mittlerweile den Kräften der Globalisierung ausgesetzt ist. Demnach ist Fischerei nicht nur eines der gefährlichsten Gewerbe. Überdies wird Fisch, der früher für den lokalen Konsum bestimmt war, nun oft schon an Bord verarbeitet und zu Abnehmern in der ganzen Welt gebracht. Die Schiffe fahren immer weiter hinaus, die Fischer bleiben länger an Bord. Für die Betreiber der Fischereiboote, die verarbeitenden Industrie und Verbraucher ist daher eine Arbeitsgesetzgebung von hohem Interesse, die für den Schutz der Fischer sorgt und diesen Beruf somit attraktiv macht, um zu einer nachhaltigen Entwicklung der Branche beizutragen.
* Arbeitsbedingungen im Fischereisektor Eine umfassende Norm (ein Übereinkommen und eine ergänzende Empfehlung), 92. Internationale Arbeitskonferenz, Genf 2004
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