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Berlin, 6. Oktober 2009 - Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Arbeitsausbeutung stellen nach deutschem Recht Straftatbestände dar. Doch häufig werden die Betroffenen gar nicht als solche erkannt. Sie erhalten folglich keine Hilfe, während die Täter allzu oft straffrei ausgehen. Um das zu ändern, haben auf Initiative der Internationalen Organisation für Migration (IOM) der Senat von Berlin, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk Berlin Brandenburg und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) das "Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung" gegründet. Es dient als Modellprojekt, um auch für die nationale Ebene entsprechende Lösungsansätze zu finden. Bei der Vorstellung des Bündnisses in Berlin erklärte Kerstin Liebich, Berliner Staatssekretärin für Arbeit: "Wir haben es hier mit einer besonders hohen Dunkelziffer zu tun. Das heißt, wir müssen Behörden, Hilfsorganisationen und Öffentlichkeit für diese Verbrechen erst einmal sensibilisieren, die mit der Thematik befassten Akteure vernetzen und Hilfen für die Opfer anbieten. Sich an dem Pilotprojekt zu beteiligen, ist dem Senat sehr wichtig. Wir hoffen, dass wir damit bald Impulse für einen besseren Opferschutz und eine effektivere Verfolgung der Täter setzen können."
Der Migrationsbeauftragte des DGB Berlin Brandenburg, Safter Çinar, betonte, "dass es den Gewerkschaften und den anderen Projektpartnern insbesondere auch um den Schutz von ArbeitnehmerInnen vor kriminellen Machenschaften geht".
Weltweit sind nach Schätzungen der ILO 2,4 Millionen Menschen von Zwangsarbeit infolge von Menschenhandel betroffen. Sie leben und arbeiten meist unter unwürdigen Bedingungen. Mitunter werden sie eingesperrt und mit Gewalt bedroht, oft wird ihnen ihr Lohn teilweise oder ganz vorenthalten.
In den Industrieländern wird die Zahl der von Zwangsarbeit Betroffenen auf mindestens 360.000 geschätzt, in Deutschland auf 15.000. Mehr als 75 Prozent von ihnen dürften durch Menschenhandel in diese Situation gekommen sind. Rund 55 Prozent der von Zwangsarbeit Betroffenen in den Industrieländern werden für sexuelle Zwecke ausgebeutet - das Problem der Zwangsprostituierten ist inzwischen einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Den übrigen 45 Prozent aber, die vor allem im Gaststättengewerbe und in haushaltsnahen Dienstleistungen anzutreffen sind, aber auch in der Landwirtschaft und auf dem Bau, ist bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit zuteil geworden.
Lediglich 34 Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung wurden 2007 im Raum Berlin-Brandenburg in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert, 2008 waren es nur sieben Fälle. Das Dunkelfeld dürfte um ein Vielfaches größer sein. Dafür sprechen die realen Fälle, mit denen etwa Beratungsstellen und Gewerkschaften konfrontiert sind.
Das Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung will durch eine entsprechende Studie mehr Licht ins Dunkel bringen und dringend benötigte Hilfsangebote für Betroffene initiieren. Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit potenziell Betroffenen in Kontakt kommen können, sollen sensibilisiert und gegebenenfalls geschult werden. Die von Menschenhandel Betroffenen können so Unterstützungsstrukturen nutzen, ohne dass sie eine Stigmatisierung befürchten müssen.
Dem Berliner Bündnis geht es aber auch darum, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Organisationen und Institutionen zu stärken und eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten, die eine Bekämpfung der kriminellen Praktiken und die Unterstützung der Betroffenen verbindet. Zu diesem Zwecke werden regelmäßige Runde Tische stattfinden unter Beteiligung der relevanten Senatsbehörden, Bundesministerien und Strafverfolgungsbehörden, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, von Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen.
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