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Deutschland ratifiziert neues ILO-Übereinkommen zum Arbeitsschutz

Übereinkommen stellt allgemeine Grundsätze einer nationalen Arbeitsschutzpolitik auf

23. Juli 2010 - Die Bundesrepublik Deutschland hat das ILO-Übereinkommen 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz ratifiziert. Das 2006 beschlossene und im vergangenen Jahr in Kraft getretene Übereinkommen erkennt an, dass das globale Ausmaß arbeitsbedingter Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle weitere Maßnahmen zu ihrer Reduzierung notwendig macht. Im Gegensatz zu den bisherigen Übereinkommen zum Arbeitsschutz legt es aber keine detaillierten Vorschriften, sondern allgemeine Grundsätze für die Gestaltung einer nationalen Arbeitsschutzpolitik fest.

Regierungen sollen demnach zur Verhütung von Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen am Arbeitsplatz die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes fördern. Dazu soll gemeinsam mit den Sozialpartnern eine nationale Politik entwickelt werden mit dem Ziel, schrittweise eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt zu verwirklichen. Dazu gehört die Einrichtung und ständige Fortentwicklung eines Arbeitsschutzsystems und die Durchführung konkreter Arbeitsschutzprogramme. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Vorgaben bereits weitgehend erfüllt, insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 und das im November 2008 in Kraft getretenen Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, durch das der Auftrag für eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie gesetzlich verankert worden sei, wie der Bundesrat bei der Verabschiedung des Übereinkommens anmerkte.

Weitere Informationen

Worker of PT Jaya Asiatic Shipyard. Tanjung Uncan, Batam. Indonesia; Foto: Mirza A.

 
Last update:30.07.2010 ^ top