Treffen der G8-Arbeits- und Beschäftigungsminister
16. Mai 2007 - In Dresden ist das Treffen der G8-Arbeits- und Beschäftigungsminister zu Ende gegangen, das vom 6. bis zum 8. Mai 2007 stattfand. Unter Vorsitz des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, hatten sich die Minister in diesem Rahmen erstmals intensiv mit der sozialen und fairen Gestaltung der Globalisierung beschäftigt. Die Konferenz gibt auch wesentliche Impulse für den G-8-Gipfel der Regierungschefs in Heiligendamm.
Hier die Schlussfolgerungen der Konferenz:
1. Die Arbeits- und Beschäftigungsminister der G8-Staaten und das für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständige Mitglied der Europäischen Kommission trafen sich vom 6. bis 8. Mai 2007 in Dresden gemeinsam mit Vertretern der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) zum Thema "Die soziale Dimension der Globalisierung gestalten". Der brasilianische Minister für Soziale Sicherung und ein Vertreter der Weltbank waren als Gäste eingeladen. Vorbereitend hatte am 6. Mai 2007 eine Konsultation der Minister mit Vertretern der Sozialpartner stattgefunden.
2. Wir, die G8-Arbeits- und Beschäftigungsminister, haben auf Vorschlag der deutschen Präsidentschaft Chancen und Herausforderungen der sozialen Dimension der Globalisierung mit Blick auf drei Aktionsbereiche erörtert. Sie beziehen sich auf Strategien für mehr und bessere Beschäftigung in unseren Ländern Verbreiterung und Festigung des Sozialschutzes in Entwicklungsländern und Schwellenländern sowie gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR).
3. Vor diesem Hintergrund haben wir uns über folgende Grundpositionen verständigt:
- Wir unterstreichen, dass die Globalisierung der Weltwirtschaft unverminderte Chancen auf mehr Wohlstand, Wachstum, Beschäftigung und ein besseres Leben für die Menschen eröffnet. Staatliche Politik kann und sollte den Menschen helfen, diese Chancen zu ergreifen.
- Die Globalisierung kann auch zu Ungleichheit und Anpassungsschwierigkeiten führen; daher sind wir der festen Überzeugung, dass es notwendig ist, über Beschäftigungs- und Sozialschutzstrategien zu verfügen, um die soziale Dimension der Globalisierung zu gestalten.
- Wir verstehen die Sorgen der Menschen wegen der negativen Auswirkungen des Wandels. Die Menschen brauchen Unterstützung, um sich anzupassen und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich bewältigen zu können, ohne dabei auf Sozialschutz verzichten zu müssen.
Wir anerkennen auch, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Sozialschutzes, einhergehend mit der wirksamen Förderung und Umsetzung von internationalen Arbeitsnormen am dringendsten in den Ländern und Regionen ist, in denen Sozialschutz unterentwickelt ist oder gänzlich fehlt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung spielen nationale Regierungen, internationale Organisationen, die Sozialpartner sowie die Wirtschaft eine Rolle.
4. Als Arbeits- und Beschäftigungsminister wollen wir mit den Themen unserer Konferenz die Aufmerksamkeit der Regierungschefs auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm auch auf die soziale Dimension der Globalisierung lenken und Ansatzpunkte zu ihrer politischen Gestaltung aufzeigen.
Strategien für mehr und bessere Beschäftigung in den G8-Staaten
5. Wir haben über die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen und Reformen in unseren Ländern berichtet. In diesem Zusammenhang spielt die neu formulierte OECD-Beschäftigungsstrategie eine wichtige Rolle. Wir sind übereinstimmend der Meinung, dass die Arbeits- und Beschäftigungsminister im Rahmen wachstumsorientierter makroökonomischer Maßnahmen einen aktiven Beitrag zu Wirtschaftswachstum und mehr und besseren Arbeitsplätzen leisten können.
6. Wie in der neuen OECD-Beschäftigungsstrategie beschrieben, kann eine Förderung und Weiterentwicklung der Wechselwirkung zwischen makroökonomischer, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik die Beschäftigungssituation, das Wachstum und die soziale Eingliederung verbessern. Wir sind der Ansicht, dass neben der grundlegenden Bedeutung von wirtschafts-, struktur- und technologiepolitischen Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung die Erwerbsbeteiligung insgesamt auch für unterrepräsentierte Gruppen, effiziente Arbeitsvermittlung und die Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden kann.
7. Um sich in Zeiten der Globalisierung so gut wie möglich an den Wandel anzupassen, ist es entscheidend, Flexibilität zu fördern und dem einzelnen Arbeitnehmer angemessene Arbeitsplatzsicherheit zu gewähren. Die Erfahrung zeigt, dass es kein alleiniges erfolgreiches Maßnahmenbündel gibt, um dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr ist es so, dass Art und Weise, wie Flexibilität und Sicherheit verbunden sind, von nationalen Umständen abhängt - in einer im globalen Wettbewerb stehenden Welt müssen die einzelnen Länder auch in dieser Hinsicht innovativ sein. Aber jedes erfolgreiche Maßnahmebündel erfordert einen guten Mix arbeitsmarktpolitischer Regulierung und vernünftige arbeitsvertragliche Regelungen, einen angemessenen beschäftigungsorientierten sozialen Schutz und effektive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Programme für lebenslanges Lernen.
8. Erfolgreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sollten sicherstellen, dass sich Arbeit lohnt und dass Leistungsempfänger durch die Anwendung des Prinzips des Förderns und Forderns eine Chance und einen Anreiz für die Arbeitsplatzsuche und Aussichten auf berufliches Fortkommen haben. Wir regen die Entwicklung von mehr Programmen für Weiterbildung und Qualifizierung an und unterstützen entsprechend den Schlussfolgerungen des G8-Treffens in Moskau im Jahr 2006 die Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, die Beschäftigungsübergänge erleichtern. Der Staat muss sicherstellen, dass es effiziente und gut funktionierende Institutionen am Arbeitsmarkt gibt, die Arbeitsvermittlung, Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus einer Hand anbieten.
9. Einige dieser Maßnahmen erfordern beträchtliche staatliche Investitionen und eine laufende Evaluierung zur Verbesserung ihrer Effektivität. Diese Schritte sind erforderlich, um mehr Beschäftigung und Wachstum zu erreichen und damit die öffentlichen Finanzen nachhaltiger zu konsolidieren.
10. Diese Maßnahmen würden auch den entwickelten Industriestaaten helfen, ihrer demografischen Herausforderung, die durch die abnehmende Erwerbsbevölkerung ausgelöst wird, gerecht zu werden, indem sie die Erwerbsbeteiligung unterrepräsentierter Gruppen erhöhen. In vielen Ländern muss den älteren Erwerbstätigen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um einen längeren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und sicherzustellen, dass sie über das Wissen und die Werkzeuge verfügen, die sie für eine Erwerbstätigkeit benötigen.
11. Staat, Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten auch prüfen, wie Beschäftigungsfähigkeit in allen Phasen des Arbeitslebens erreicht, aufrecht erhalten bzw. wieder hergestellt werden kann. Sie sollten ebenfalls Maßnahmen für eine bessere Ausgewogenheit von Arbeit und Privatleben erwägen, die gleichzeitig familienfreundlich sind. Ziel sollte sein, Chancengleichheit für Frauen und Männer und eine Verbesserung der Erwerbsbeteiligung zu fördern.
12. Das Thema Wanderarbeitnehmer und ihre produktive Teilnahme am Arbeitsmarkt sind wichtig. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt kann ein wichtiges stabilisierendes und die Erwerbsbeteiligung steigerndes Element sein. Hierzu verweisen wir auf die Schlussfolgerungen unseres G8-Treffens im Jahre 2006 in Moskau.
13. Aufgrund dieser Erwägungen
- und der Auswirkungen der Globalisierung und des demografischen Wandels verstärken wir unser Engagement zugunsten von Beschäftigungsförderung durch kluge arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Sozialschutz über eine ausgewogene Kombination von Flexibilität und Sicherheit.
- unterstützen wir die Fortsetzung und Initiierung neuer Bemühungen zur Entwicklung eines Gleichgewichts zwischen Arbeit und Privatleben sowie zur Entwicklung einer familienfreundlichen Beschäftigungspolitik mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligungsquote zu erhöhen, insbesondere die Quote von Frauen, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmern, sollten im Rahmen der G8 weiterhin Erfahrungen über besonders erfolgreiche Strategien und Maßnahmen (beste Praktiken) ausgetauscht werden, und
- anerkennen wir den Beitrag des Sozialdialogs zur Förderung von mehr und besserer Beschäftigung in den G8-Ländern.
Den Sozialschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern verbreitern und festigen
14. Wir anerkennen, dass Sozialschutz sehr wichtig ist und dass viele Aspekte sogar von entscheidender Bedeutung bei der Armutsbekämpfung und bei der Förderung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sind. Daher gehört Sozialschutz unabdingbar zur sozialen Dimension der Globalisierung. Wir nehmen die Erkenntnisse der IAO und der Weltbank zur Kenntnis, dass nur etwa 20 Prozent der Weltbevölkerung über Sozialschutz verfügen, während rund 80 Prozent aller Menschen unzureichend a bgesichert sind. Diese Situation trifft speziell auf Arbeitnehmer in der informellen Wirtschaft zu und ist eine besondere Herausforderung im Hinblick auf Krankenversicherung, Kindergeld, Altersrenten und das Fehlen von Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
15. Wir weisen darauf hin, dass die Verbreiterung und Festigung des Sozialschutzes eines der vier strategischen Ziele der "Decent Work Agenda" der IAO ist, wobei die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (Kernarbeitsnormen), die Förderung einer frei gewählten produktiven Beschäftigung und die Intensivierung des sozialen Dialogs im Mittelpunkt stehen. Dies ist ein Baustein internationaler Entwicklung, wie dies in den Ergebnissen des Weltgipfels von 2005 und der Ministererklärung des VN Wirtschafts- und Sozialausschusses aus dem Jahr 2006 unterstrichen wird.
16. Wir betrachten die Festigung und Verbreiterung des Sozialschutzes daher als eine der wichtigsten Aufgaben im Kontext der Globalisierung. Die IAO arbeitet seit Jahrzehnten an der Entwicklung eines Instrumentariums von Mindeststandards in diesem Bereich. Dennoch ist es zu keiner nennenswerten Umsetzung dieser Normen und Sozialschutzprogramme gekommen. Wir bitten die IAO, die Gründe hierfür zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen, die darauf abzielen, die Anstrengungen zur Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze dieser Normen zu intensivieren. Wir ermutigen die IAO auch, mit der Weltbank, der Welthandelsorganisation (WTO) und anderen internationalen Organisationen bei der Behandlung dieser Themen zusammen zu arbeiten.
17. Unsere bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit trägt bereits jetzt zur Förderung des Sozialschutzes bei. Wir müssen darauf aufbauen und unsere nationalen Anstrengungen intensivieren, um den Sozialschutz auszuweiten; dies schließt Geld- und Dienstleistungen zur Verbesserung einer effektiven Krankenversicherung ebenso ein wie Verbesserungen bei Kindergeld, Altersrenten und Beschäftigung.
18. Die G8-Länder sind der Überzeugung, dass jedes Land selbst entscheiden muss, wie seine Sozialschutzsysteme organisiert und finanziert werden. Dennoch glauben wir, die G8-Länder, dass Sozialschutzsysteme auf universellen Elementen und Werten wie sozialer Ausgewogenheit, Fairness und Gerechtigkeit beruhen sollten, um Chancengleichheit und Teilhabe zu fördern.
19. Eingedenk dieser Erwägungen
- und mit Betonung darauf, dass Arbeitsnormen nicht für protektionistische Zwecke verwendet werden sollten, laden wir die WTO-Mitglieder und interessierte internationale Organisationen ein, in enger Zusammenarbeit mit der IAO die Einhaltung und Umsetzung von international anerkannten Kernarbeitsnormen zu fördern. Wir setzen uns auch dafür ein, dass menschenwürdige Arbeit, insbesondere die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen, in bilateralen Handelsabkommen umfassend berücksichtigt wird,
- werden wir prüfen, wie wir dazu beitragen können, effektive Sozialschutzsysteme für die Länder, in denen diese Systeme unzureichend sind, durch bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit zu verbreitern, zu festigen und umzusetzen,
- werden wir internationale Organisationen bei ihrem Engagement unterstützen, ihre gemeinsamen Bemühungen zur Festigung und Verbreiterung des Sozialschutzes als Teil der Decent Work Agenda fortzuführen. Wir regen eine größere Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen internationalen Organisationen an, und
- bieten wir an, unseren Sachverstand und unsere Erfahrungen mit Entwicklungs- und Schwellenländern zu teilen, so dass sie Sozialschutzsysteme entwickeln und umsetzen können unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Senkung von Armut, wie dies unter anderem auf der internationalen Konferenz im März 2007 in Paris hervorgehoben wurde.
20. Komplementär zur Verantwortung der Regierungen können Unternehmen durch freiwillige Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der sozialen Dimension in einer sich fortschreitend globalisierenden Weltwirtschaft leisten. Uns wurden beeindruckende Beispiele unternehmerischen Handelns vorgeführt, bei denen nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg auf der Grundlage einer ausgewogenen Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Beteiligten in der Gesellschaft erzielt wird.
21. Wir sind uns bewusst, dass CSR für große wie auch für mittlere und kleine Unternehmen, die national und international tätig sind, von Interesse sein kann, einschließlich z.B. Lieferketten und Subunternehmer in Schwellen- und Entwicklungsländern.
22. Es ist vor allem Aufgabe des Staats, Menschenrechte und Arbeitsnormen umzusetzen und zu verbessern. Unternehmen können durch eine freiwillige Selbstverpflichtung mehr tun, als gesetzlich vorgegeben. Unternehmen sollten ihre Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten durch die Förderung von rechtsstaatlichem Handeln, Transparenz, guter Unternehmensführung und Beseitigung von Korruption sowie der Umsetzung von guten Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern anerkennen. In diesem Zusammenhang nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis, dass zwischen einer Reihe von Unternehmen und Weltgewerkschaften Rahmenabkommen bestehen.
23. Die IAO-Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik - (pdf, 124 Kb), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der "Global Compact" der Vereinten Nationen liefern einen internationalen Rahmen für CSR-Initiativen, die auch innerhalb des rechtlichen und politischen Kontextes unterschiedlicher Länder anwendbar sein müssen. Um die Sensibilisierung für dieses Thema zu erhöhen, würden die G8-Länder eine umfassende Zusammenstellung der wichtigsten CSR-Grundsätze begrüßen.
24. Aufgrund dieser Erwägungen
- anerkennen wir das Potenzial von CSR, zur nachhaltigen Entwicklung wirkungsvoll beizutragen, und dabei die Lebensqualität der Beschäftigten, wie auch der (örtlichen) Gemeinschaft, in der die Unternehmen tätig sind, zu verbessern,
- fordern wir die Unternehmen in den G8-Ländern auf, soziale Verantwortung zu übernehmen, ihr Engagement zu verstärken und regen einen effektiven und offenen Austausch von Erfahrungen als einen wichtigen Bestandteil verbesserter CSR an, betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, die Verbreitung von CSR in der klein- und mittelständischen Wirtschaft zu fördern unter besonderer Berücksichtigung der Belange dieser Unternehmensgruppen,
- ermuntern wir die Unternehmen in den G8-Staaten und darüber hinaus ausdrücklich, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und verpflichten uns, aktiv die Verbreitung dieser Leitsätze zu unterstützen und eine wirksamere Tätigkeit der in den OECD Leitsätzen genannten Nationalen Kontaktstellen zu fördern,
- appellieren wir an die Regierungen von Schwellen- und Entwicklungsländern, sich den in diesen Leitsätzen enthaltenen Werten und Normen anzuschließen und nehmen mit Interesse den Vorschlag zur Kenntnis, Schwellenländer zu einem hochrangigen Dialog über Themen gesellschaftlicher Verantwortung bei der OECD einzuladen,
- unterstützen wir die Anwendung der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung des IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und fordern die IAO auf, dieses Instrument weiterzuentwickeln und
- nehmen wir mit Interesse den "Global Compact" der Vereinten Nationen als eine weitere CSR-Initiative zur Kenntnis und laden Unternehmen aus dem Bereich der G8-Staaten, Schwellen- und Entwicklungsländer dazu ein, sich aktiv an seiner Umsetzung zu beteiligen und die weltweite Ausbreitung dieses Netzwerks zu fördern.
Der G8-Gipfel und wie es weiter geht
25. Wir bitten die Staats- und Regierungschefs, auf ihrem Gipfel in Heiligendamm die stabilisierende und fördernde Rolle der sozialen Gestaltung der Globalisierung anzuerkennen. Besondere Bedeutung messen wir
- der Schaffung von Strategien für mehr und bessere Beschäftigung in unseren Ländern, der Förderung und Weiterentwicklung von Sozialstandards,
- der Verbreiterung und Festigung des Sozialschutzes in Entwicklungs- und Schwellenländern,
- der Ermutigung zur Umsetzung von Sozialer Verantwortung von Unternehmen sowie
- der Anerkennung der Bedeutung internationaler Zusammenarbeit zwischen allen Partnern zur Erreichung dieser Ziele auf kohärente Art und Weise bei.
26. Wir begrüßen das Angebot der japanischen Regierung, die nächste G8-Arbeits- und Beschäftigungsministerkonferenz 2008 auszurichten.
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