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Berliner Bündnis gegen Menschenhandel

Globalisierung, Arbeitsmigration und Arbeitnehmerrechte

ILO Verwaltungsrat beendet Frühjahrssitzung

3. April 2006 - Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich auf seiner 295. Sitzung in Genf mit einem breiten Themenfeld befasst, das von der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in Myanmar, Weißrussland, Kolumbien und anderen Ländern bis zu Fragen der Globalisierung und Arbeitsmigration reichte. Auf der Sitzung rief der EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, Louis Michel, zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen ILO und der Europäischen Union auf, um das Ziel Menschenwürdige Arbeit für Alle zu erreichen. "Es ist nicht die Arbeit, die fehlt", sagte Michel, "es fehlen die finanziellen Ressourcen, um Beschäftigung zu fördern."

Die vom Verwaltungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur sozialen Dimension der Globalisierung, die sich speziell mit dem Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung befasste, diskutierte ein ILO-Forum über menschenwürdige Arbeit und faire Globalisierung für das Jahr 2007.

Besorgt zeigte sich der Verwaltungsrat über das Fehlen jeglicher Fortschritte bei der Abschaffung von Zwangsarbeit in Myanmar und insbesondere auch über die Verfolgung von Personen, die sich über den Einsatz von Zwangsarbeitern beklagt hatten. Die Verwaltungsratsmitglieder forderten deren umgehende Freilassung und beauftragten die im Juni tagende Internationale Arbeitskonferenz, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung Übereinkommens gegen Zwangsarbeit durch die Regierung von Myanmar sicherzustellen.

Migration

Der Verwaltungsrat empfahl außerdem die Veröffentlichung des multilateralen Rahmenwerks über Arbeitsmigration, das Experten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierungen im vergangenen November in Genf als Teil des Aktionsplans für Wanderarbeiter beschlossen hatten. Diesen sieben Teile umfassenden Aktionsplan hatte die Internationale Arbeitskonferenz 2004 ins Leben gerufen.

Das Rahmenwerk, das als Grundlage für die Ausarbeitung von politischen Strategien und Maßnahmen im Bereich Arbeitsmigration dienen soll, umfasst 15 Grundsätze, unter anderem zu den Themen menschenwürdige Arbeit, Finanzierung internationaler Zusammenarbeit, Schutz von Wanderarbeitern und gesellschaftliche Integration. In einem Anhang werden außerdem Beispiele für gelungene Strategien und Maßnahmen in diesem Bereich gegeben, sowohl in Herkunfts- als auch Zielländern.

Vereinigungsfreiheit

Der Verwaltungsrat billigte die Berichte des ILO-Ausschusses für Vereinigungsfreiheit. Der Ausschuss hatte auf seiner Tagung im März 37 Fälle untersucht und dabei besonderes Augenmerk auf die Lage in Weißrussland, Kolumbien, Myanmar und Nepal gerichtet.

Im Fall Weißrusslands kritisierte der Ausschuss, die Regierung sei auf dem besten Wege zur völligen Abschaffung freier Gewerkschaften - offenbar in der Hoffnung, auf diese Weise weitere Beschwerden gegenüber der ILO zu verhindern. Der Ausschuss forderte die Regierung nachdrücklich auf, die Gründung von bzw. den Beitritt zu Organisationen außerhalb des Gewerkschaftsverbands von Weißrussland (FPB) ohne Druck oder Einschüchterungsversuche durch Unternehmen oder Regierungsstellen zu ermöglichen. Die Regierung solle überdies der ILO den Entwurf eines geplanten neuen Gewerkschaftsgesetzes vorlegen, bevor dieser zur Abstimmung ins Parlament geht, damit die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards und der Empfehlungen des ILO-Untersuchungsausschusses gewährleistet werden kann.

Im Fall von Kolumbien würdigte der Ausschuss die Bemühungen der Regierung, Gewerkschafter besser vor Gewalt zu schützen, drängte aber auf ein noch konsequenteres Vorgehen. Ein ILO-Büro solle in Kolumbien eingerichtet werden, um den Dialog zwischen der Regierung, den Sozialpartnern und dem ILO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit zu verbessern.

Im Fall von Myanmar forderte der Ausschuss die Regierung zum wiederholten Mal auf, ein Gesetz zur Vereinigungsfreiheit zu verabschieden und jegliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen vor staatlichen Eingriffen nicht zuletzt auch durch die Armee zu schützen.

Und schließlich befasste sich der Ausschuss mit dem Fall Nepal und den Vorwürfen über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten nach der Ausrufung des Notstands im Februar 2005. Dieser habe ein Klima der Angst geschaffen, in dem sich zahlreiche Gewerkschaftsaktivisten und -mitglieder gezwungen sahen, ins Exil zu gehen. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, eine unabhängige Untersuchung über die Vorwürfe der Gefangenenmisshandlung, Verhaftungen und Drohungen gegen Gewerkschafter durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, die die freie Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte garantieren. Die Regierung solle überdies eine ILO-Mission zulassen, um die vollständige Implementierung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in Nepal zu gewährleisten.

***

Der Verwaltungsrat setzt sich aus 28 Regierungsvertretern, 14 Arbeitgebervertretern und 14 Arbeitnehmervertretern zusammen. Zehn der 28 Regierungsvertreter werden durch die wirtschaftlich bedeutendsten Mitglieder ernannt (Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russland, Großbritannien und die USA). Die anderen Regierungsmitglieder sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter werden von der Internationalen Arbeitskonferenz alle drei Jahre gewählt.

 
Last update:06.10.2008 ^ top