Conference on Organized labour
Responses to the Conference Paper
Dr. Ursula Engelen-Kefer
Deutscher Gewerkschaftsbund, Düsseldorf, Germany.
22 September 1998
Zu den im Einladungspapier aufgeworfenen Fragen möchte ich wie folgt antworten:
1. Beschäftigungsstrukturen und veränderte Gewerkschaftsmitgliedschaft
Die Frage nach dem Erfolg der Gewerkschaften bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern mit neuen Qualifikationen und neuen Karrieren läßt keine ganz einfache Antwort zu. Ein sehr grobes Bild ergibt sich aber schon, wenn man die Zahl der in den Gewerkschaften des DGB organizierten Arbeiter mit der der Angestellten vergleicht. Während der Anteil der Angestellten an der Gesamtheit der abhängig Beschäftigten inzwischen die 50-Prozent-Marke überschritten hat, organizieren die Gewerkschaften zum Stand 31.12.1997 nur 2.457.000 Angestellte, aber 4.176.000 Arbeiter. Darin reflektiert sich eine Schwäche der Gewerkschaften in den neu entstandenen Berufen in den Bereichen Technik, Dienstleistungen und Informationstechnik. Die Gewerkschaften sind sehr bemüht, den Trend in ihrer Mitgliederentwicklung umzukehren und eine Widerspiegelung der Beschäftigtenstruktur in ihrer Mitgliederstruktur zu erreichen. Viele Mitgliedsgewerkschaften des DGB haben zu diesem Zweck besondere Kampagnen, die der Gewinnung neuer Beschäftigtengruppen dienen, aufgelegt. Im Rahmen dieser Kampagnen können unterschiedliche diesen Gruppen eher spezifische Probleme thematisiert werden. Dabei ging es z.B. um den Arbeitsschutz und den Datenschutz für Arbeitnehmer, die an EDV-Systemen tätig sind. Ein anderer Ausgangspunkt war die Beobachtung, daß Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherer Qualifikation intensiver die Bedeutung ihrer Erwerbstätigkeit für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit empfinden und deswegen Wert auf Mitsprache und Mitgestaltung bei der Arbeit und bei deren Ergebnissen legen. Gemeinsam mit diesen Arbeitnehmern kämpften Gewerkschaften in vielen Betrieben für mehr Partizipation der Beschäftigten auch bei der Gestaltung der Produkte und bei der Arbeitsorganization. Bei einem Teil solcher Kampagnen ging es um die Durchsetzung von Verbraucherschutzaspekten bei der Gestaltung der Produkte oder überhaupt um die Verdrängung schädlicher Produkte zugunsten von nützlichen. Ein Beispiel für solche Kampagnen ist die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Gewissensgründen die Erstellung bestimmter Produkte verweigert hatten. Dabei kann es sich um den Druck rechtsradikaler Schriften handeln, aber auch um die Produktion von Tabletten, die im Fall atomarer Verseuchung den Brechreiz, der dadurch verursacht werden kann, für einige Stunden lindern soll, um so für diese Stunden die Fortsetzung kriegerischer Handlungen zu ermöglichen. Ein anderer Aspekt der Arbeit mit diesen neuen Berufsgruppen war selbstverständlich die Beschäftigung mit ihren Sorgen um die Zukunft ihres Arbeitsplatzes, mit gerechten Entgeltsystemen oder gerechten Karriereentscheidungen.
Die Ergebnisse dieser Arbeit fielen nach der betrieblichen Situation unterschiedlich aus. In größeren Betrieben mit einem höheren Organizationsgrad bei den Arbeitern erwies sich ein Schwelleneffekt als wirksam. War die Gesamtorganization in dem Unternehmen schon sehr hoch, so war es häufig auch möglich, einen großen Teil der Angestellten zu organizieren. War von vornherein der Angestelltenanteil an den Beschäftigten besonders hoch und war hier der Organizationsgrad niedrig, so erwiesen sich oft alle Mühen als vergeblich.
Gegen den Trend gelang es, in einzelnen betrieblichen Bereichen große Gruppen von Angestellten zu organizieren. Ursache für solche Erfolge war entweder das persönliche Engagement einzelner besonders begabter Gewerkschaftsmitglieder oder eine krisenhafte Entwicklung des betroffenen Unternehmens oder Betriebsteils, die von den Gewerkschaften in besonders glücklicher Weise aufgegriffen worden waren.
Organization atypischer Arbeitnehmer
In Deutschland können wir vier wesentliche Kategorien atypischer Arbeitnehmer registrieren. Über 5 Mio Arbeitnehmer sind in sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen tätig. D.h., daß sie entweder nicht mehr als 620 DM monatlich verdienen oder weniger als 15 Stunden in der Woche tätig sind. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zum Teil in Bereichen tätig, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organizationsgrad besteht. Dort werden sie ebenfalls von den Gewerkschaften erfaßt, wenn sie mit den organizierten Arbeitnehmern an einem Arbeitsplatz tätig sind. Dort, wo Unternehmen fast ausschließlich geringfügig Beschäftigte engagieren oder, wo geringfügig Beschäftigte mit anderen Arbeitnehmern kaum Kontakt haben, gelingt bislang auch die Organization dieses Personenkreises kaum.
Eine weitere Kategorie sind scheinselbständige Arbeitnehmer, wovon es in Deutschland etwa 1 Mio hinsichtlich ihrer Haupterwerbstätigkeit und 1,5 Mio hinsichtlich einer Nebenerwerbstätigkeit gibt. Die nebenerwerbstätigen Scheinselbständigen sind meist und insoweit organiziert, wie eine Organization im Bereich ihrer Haupttätigkeit besteht. Die Scheinselbständigen werden von ihren Auftraggebern als selbständige Unternehmer betrachtet. Sie werden also als Gewerkschaftsmitglieder nicht anerkannt. Ihnen wird kein Verhandlungsrecht im Sinne des Tarifvertragsrechts zugebilligt. Das bremst ihre Bereitschaft, Gewerkschaften beizutreten erheblich. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen auch Scheinselbständige organiziert sind. Das trifft z.B. im gewissen Ausmaß für abhängige Journalisten und Dozentinnen und Dozenten im Weiterbildungswesen zu.
Eine dritte Kategorie sind verliehene Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher stehen. Ihre Zahl ist nicht allzu groß. Zum saisonalen Höchstpunkt der Beschäftigung in Deutschland, der jeweils im Juni eines jeden Jahres liegt, werden zur Zeit etwas weniger als 190.000 Leiharbeitnehmer erreicht. Leiharbeitnehmer sind im Prinzip in der Branche organiziert, in der sie auch tätig sind. Es gibt kaum Arbeitnehmer in Deutschland, die auf längere Zeit Leiharbeitnehmer sind. Dieser Status ist für die meisten Personen transitorisch. Meistens behalten sie eine früher erworbene Gewerkschaftsmitgliedschaft während der kurzen Zeit, in der sie als Leiharbeitnehmer tätig sind, bei.
Eine vierte wesentliche Kategorie atypischer Arbeitnehmer in Deutschland sind die illegal beschäftigten Arbeitnehmer und sogenannten Schwarzarbeiter. Hinsichtlich ihrer gibt es keine Besonderheiten, wenn sie Hauptarbeitsverhältnisse besitzen, in denen sie legal tätig sind. Dort weisen sie dieselben Organizationsanteile auf wie andere Arbeitnehmer. Zusätzlich gibt es aber eine größere, vielleicht eine knappe Million Personen umfassende Gruppe völlig marginalisierter Beschäftigter, unter ihnen auch illegal in Deutschland arbeitende ausländische Arbeitnehmer. Sie werden von der gewerkschaftlichen Organization nur in seltenen Fällen erfaßt.
Die Entwicklung individueller Dienste der Arbeitnehmer ist für die deutschen Gewerkschaften eine ältere Tradition. Ein besonderer Dienst, den sie erbringen, ist seit etwa 100 Jahren der Rechtsschutz, also die Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht, wenn es sich um arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Streitigkeiten handelt. Es ist leider bislang noch nicht gelungen, diesen Dienst entsprechend der Bedürfnisse der Arbeitnehmer, die sich weiter entwickelt haben und härterer Formen des Streits vor Gericht weiterzuentwickeln. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz verliert gegenüber dem Rechtsschutz, den Rechtsschutzversicherungen gewähren, an Boden.
Die Herstellung von Solidarität zwischen Arbeitnehmern unterschiedlichen Status und unterschiedlichen Geschlechts ist Gegenstand umfänglicher Willensbildungsprozesse in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten, die aufgrund der Satzungen der einzelnen Gewerkschaften demokratisch gestaltet sind. Ein spürbares Ergebnis ist die im internationalen Vergleich recht egalitäre Lohnstruktur in Deutschland. Ein anderes, von der Gesetzgebung mitgeprägtes Ergebnis, ist der für alle grundsätzlich gleiche Schutz in den vier verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. Die deutschen Gewerkschaften haben das egalitäre Element bei der Gestaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen stets stärker betont als Bedürfnisse kleinerer Gruppen nach Differenzierungen zu ihren Gunsten.
Im dualen System der deutschen Arbeitnehmervertretung gibt es neben der gewerkschaftlichen Präsenz in den Betrieben, die mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigen, Betriebsräte. Diese arbeiten zumeist eng mit den Gewerkschaften zusammen. Ihre Aufgabe ist die Durchsetzung der gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmer und die gemeinsame Gestaltung mit den Betriebsleitern. Über diese Institution gelingt es oft, auch in Betrieben mit geringem gewerkschaftlichen Organizationsgrad Mindestrechte durchzusetzen.
2. Änderung der Beziehungen zwischen Arbeit und Management
Wie wohl überall auf der Welt, haben die deutschen Gewerkschaften ihre besonderen Stärken in Großunternehmen. Dies galt aber von vornherein nicht für die Branchen-Gewerkschaften in Deutschland, die für Bereiche zuständig sind, in denen es ohnehin kaum Großbetriebe gibt. Das ist z.B. der Fall im Bereich der Bauindustrie, der Holz- und Kunststoffbearbeitung, der Textilindustrie oder in den verschiedenen Handwerken. Hier haben sich die Gewerkschaft von vornherein bemüht, Strukturen zu entwickeln, die es erlauben, auch Kleinbetriebe zu betreuen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür war, in der Fläche, also auch außerhalb der Ballungszentren mit hauptamtlich geführten Büros präsent zu sein. Diese Präsenz ist jetzt angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen gefährdet. Manche Gewerkschaften, deren Branche von Kleinbetrieben dominiert wird, mußten sich aus ganzen Regionen zurückziehen. Um diese Schwäche auszugleichen, haben sie mit großen Gewerkschaften fusioniert. Solche Fusionsbewegungen halten in Deutschland an. Es entstehen Großgewerkschaften, die eine gute Repräsentanz in der Fläche verwirklichen können.
Eine gute Arbeitsplatzpräsenz ist durch die Arbeitnehmervertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten zumindest der Möglichkeit nach gewährleistet. Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht es den Gewerkschaften, engen Kontakt mit den Betriebsräten zu halten. Hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter können an den Betriebsratssitzungen teilnehmen, sie können auf den Betriebsversammlungen sprechen und sie haben das Recht, jeder Zeit den Betrieb zu betreten, um Kontakt mit ihren Mitgliedern innerhalb der Betriebsratsgremien aufrechtzuerhalten.
Schwieriger ist die Situation in Bereichen ohne Betriebsräte. In einer Vielzahl von Kleinbetrieben, die eigentlich betriebsratsfähig sind, wird kein Betriebsrat gewählt. Das liegt oft an zu starkem gegen die Arbeitnehmer gerichteten Druck seitens des Betriebsinhabers. Dort sehen die Gewerkschaften ihre Hauptaufgabe darin, überhaupt erst einmal Betriebsräte einzurichten. Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben werden dagegen manchmal von überbetrieblichen Arbeitskreisen erfaßt.
Zum Umgang der Gewerkschaften mit modernen Managementsystemen ist folgendes zu sagen:
Die Gewerkschaften halten am System des Flächentarifvertrags fest. Flächentarifverträge sind solche, die für eine bestimmte Region im Prinzip alle Betriebe erfassen, die einer bestimmten Branche angehören. Dieses System funktioniert auch nach wie vor in gewisser Weise insofern, als es für alle Branchen und Regionen einschlägige Tarifverträge gibt. Ausnahmen von diesem Prinzip sind marginal und haben sich in letzter Zeit nicht ausgeweitet. Es gab schon bislang in fast allen Branchen Betriebe sehr unterschiedlicher Leistungskraft. Insbesondere in Zeiten großen Arbeitskräfteangebots haben Unternehmen immer wieder versucht, ihre Position am Arbeitsmarkt dadurch zu verbessern, daß sie höhere Entgelte zahlten, als der Tarifvertrag vorsah. Damit haben die Gewerkschaften nie ein Problem gehabt. Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt es ihnen, diese Höherzahlungen mitzugestalten. Die Rechte der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, an deren Ausübung die Gewerkschaften beratend teilnehmen können, schützen die Arbeitnehmer davor, daß Gehaltsdifferenzierungen nach reinen Willkürgesichtspunkten erfolgen können. Die Realisierung von mehr Partizipation der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, etwa in der Form, daß die Arbeitnehmer Vertreter in Teams wählen können, haben die Gewerkschaften begrüßt. Dort, wo solche Modelle tatsächlich praktiziert werden, gestalten sie sie mit. Sie vertreten dabei in der Tat die Auffassung, daß neue Formen der Arbeitsorganization gleichzeitig der Humanisierung dienen müssen, daß dies aber undenkbar ist, wenn dadurch gleichzeitig bewährte Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften, geschwächt werden.
Unterstützung bei ihrer betrieblichen Politik gegenüber allen Managementinitiativen konnten die Gewerkschaften dann gewinnen, wenn sie diesen Mitgestaltungsansatz überzeugend vertreten konnten. Weniger erfolgreich waren Politiken der bloßen Blockade.
Die Rolle der Gewerkschaften im Arbeitsleben und im gesellschaftlichen Leben überhaupt wird in Deutschland zur Zeit von ernst zu nehmenden Kräften nicht in Frage gestellt. Selbstverständlich gibt es ständig Streit über die Richtigkeit ihrer Politik. Auch ein solcher Streit ist aber nichts neues. Natürlich sind die Mittel der Wahl, um aus solchen Streitigkeiten gestärkt hervorzugehen, eine gute innergewerkschaftliche Demokratie und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gewerkschaften kämpfen darum, in den allgemeinen Medien, die jedermann zugänglich sind, angemessen gewürdigt zu werden. Sie verbreiten ihre Positionen auch über das Internet. Vor drei Jahren wurde eine virtuelle Mai-Kundgebung im Internet organiziert zum Vergnügen von Beschäftigten des EDV-Bereichs.
Die seit Jahren hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland und der Zusammenbruch des früheren ökonomischen Systems auf dem Gebiet der östlichen Bundesländer hat dazu geführt, daß in einigen Bereichen versucht wird, gewerkschaftliche Präsenz zu verhindern, tarifliche Standards zu verletzen und gegen gewählte Betriebsräte vorzugehen. Die Gewerkschaften setzen darauf, daß dies noch eine marginale Erscheinung ist und treten natürlich kämpferisch für die Rechte der Arbeitnehmer ein, wenn sie verletzt werden.
Bei der Verteidigung des sozialen Systems der Bundesrepublik, bei seiner Weiterentwicklung, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bei der Durchsetzung gleicher Rechte für die Arbeitnehmer kommt es immer wieder zur Zusammenarbeit auf den unterschiedlichsten Ebenen mit anderen großen gesellschaftlichen Organizationen, wie z.B. mit den Kirchen. Zusammenarbeit mit den Sportvereinen gibt es z.B. bei der Bekämpfung rassistischer Vorurteile.
4. Herausforderungen in einer feindlichen wirtschaftlichen Umgebung
Bei der gerechteren Verteilung von Arbeit haben die Gewerkschaften in Deutschland zunächst auf ihre eigenen Kräfte gesetzt und eine Politik der tariflichen Verkürzung der Arbeitszeit betrieben. So konnten sie erreichen, daß 1996 immerhin 22,5 Prozent der Beschäftigten einer tarifliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden unterfielen und nur noch 3 Prozent der Beschäftigten eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 40 und mehr Stunden haben. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der deutschen Wirtschaft betrug 1996 37,5 Stunden. Aufgrund dieser Politik konnten mehrere 100.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Gleichzeitig verlangen die Gewerkschaften von der Regierung, diese Politik der Arbeitszeitverkürzung durch entsprechende sozialrechtliche und arbeitszeitrechtliche Regelungen zu unterstützen. Insoweit sind allerdings die Ergebnisse noch marginal. Immerhin konnte ein Altersteilzeitgesetz durchgesetzt werden. Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf betrieblicher Ebene vereinbaren, daß von einem Arbeitnehmeralter von 55 Jahren an die Arbeitszeit halbiert wird. Die Arbeitsverwaltung zahlt dann einen Zuschuß von 20 Prozent zum Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers und bezuschußt seine Sozialversicherung so, als erhielte er noch 90 Prozent seines früheren Einkommens. Die Wirkung des Gesetzes ist sehr beschränkt, weil Voraussetzung für den Zuschuß eine Ersatzeinstellung durch den Arbeitgeber ist.
Ein anderes Gebiet gewerkschaftlicher Forderungen ist die öffentlich geförderte Beschäftigung. Sie wird insofern von den Gewerkschaften mitgestaltet, als diese für die Gestaltung des Einsatzes aktiver Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesanstalt für Arbeit mit zuständig sind. Die Bundesanstalt für Arbeit, die die Beiträge der Arbeitslosenversicherung verwaltet, zahlt nicht nur Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe an arbeitslose Personen aus. Von einem großen Teil des Beitragsaufkommens finanziert sie Maßnahmen der Weiterbildung und der öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie unterliegt einer drittelparitätischen Selbstverwaltung, an der die Gewerkschaft, die öffentliche Hand und die Arbeitgeberverbände beteiligt sind. Die Forderungen der Gewerkschaften richten sich auf eine bessere finanzielle Ausstattung der Bundesanstalt für Arbeit durch Zuschüsse des Bundes, insbesondere in Zeiten besonders hoher Arbeitslosigkeit, in denen die Mittel der Bundesanstalt durch hohe Arbeitslosengeldzahlungen in höherem Maße gebunden sind. Andere Seiten der gewerkschaftlichen Forderungspolitik in bezug auf den Arbeitsmarkt sind Programme zur Modernisierung der Wirtschaft, der Qualifikation der Arbeitnehmer und des Ausbildungssystems insgesamt.
Im Rahmen der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, die die Bundesanstalt für Arbeit einsetzt, treten die Gewerkschaften für einen hohen Anteil an Weiterbildung, für hochqualifizierte Formen der Weiterbildung und für deren ständige Modernisierung ein.
Bei Unternehmenszusammenbrüchen kommt es hin und wieder dazu, daß Arbeitnehmer überlebensfähige Reste des Unternehmens weiterführen. Sie werden in diesen Fällen intensiv von den Gewerkschaften unterstützt.
Die Effizienz sozialer Schutzregeln ist in Deutschland zum einen durch die hohe Arbeitslosigkeit gefährdet. Insoweit fällt die Politik der Sicherung von Sozialstaatlichkeit mit der der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zusammen. Andere Gefährdungen liegen in der Verbreitung prekärer und unversicherter Arbeitsformen. Die Gewerkschaften treten dafür ein, daß diese Arbeitsformen wieder in den Schutz der Sozialversicherungen eingegliedert werden.
5. Gefährdungen der Gewerkschaften durch die Internationalisierung der
Wirtschaft?
Von besonderer Bedeutung ist für den DGB die Koordination seiner Politik mit derjenigen der anderen Gewerkschaften im Bereich der Europäischen Union. Hier steht mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) ein relativ kräftiges Koordinationsinstrument zur Verfügung. Über den EGB werden die gemeinsamen Vorstellungen der europäischen Gewerkschaften an die Europäische Kommission und an die anderen Organe der Europäischen Union herangetragen. Innerhalb des EGB nimmt der DGB an kleineren grenzüberschreitenden Netzwerken teil. Es gibt Gewerkschaftszusammenarbeit zwischen kleineren Regionen von Nachbarländern. Es gibt Versuche, die Tarifpolitik näher zu koordinieren mit den Gewerkschaften Luxemburgs, Belgiens und der Niederlande. Ihre Politik zur internationalen Durchsetzung der Menschenrechte der Arbeitnehmer koordiniert der DGB innerhalb des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften.
Den Mitgliedern der Gewerkschaft wird immer stärker bewußt, daß die Entwicklung der Europäischen Union sie unmittelbar berührt. Ein besonders deutlicher Anknüpfungspunkt für internationale Bezüge besteht in solchen Betrieben, die zu international agierenden Unternehmen gehören. Diesen Charakter besitzen die meisten großen Unternehmen in Deutschland, aber auch viele kleinere Betriebe hängen von international agierenden Gruppen ab. Hier findet eine Koordination im Rahmen einiger inzwischen gegründeter europäischer Betriebsräte statt. In einigen wenigen Unternehmen gibt es auch schon Weltinstitutionen der Arbeitnehmervertretung.
In einigen Unternehmen engagieren sich gewerkschaftliche Arbeitnehmergruppen für solidarisches Verhalten gegenüber Arbeitnehmern in Ländern der Dritten Welt. Sie erkunden die Arbeitsbedingungen ihrer Kolleginnen und Kollegen in Unternehmen der Dritten Welt, die von einem deutschen Unternehmen abhängig sind und helfen mit Vorstößen gegenüber der Unternehmensleitung, wenn z.B. Streikende ausgesperrt werden oder grundlegende Rechte nicht berücksichtigt werden. Zur Entfaltung dieser Politiken auf das Niveau des eigentlich Gebotenen liegt aber noch ein längerer Weg vor uns.
6. Die nächsten Schritte
Wichtige Themen zur Bearbeitung im Rahmen des Gewerkschaftsnetzwerks, das Sie anbieten, sind aus der Sicht des DGB folgende:
- Welche Ansprüche stellen Angehörige neuer Berufe, insbesondere hochqualifizierte Arbeitnehmer an die Gewerkschaften? Wie können die Gewerkschaften diesen Ansprüchen entsprechen? Welche guten Erfahrungen über ein Eingehen auf diese Probleme gibt es weltweit?
- Wie entsprechen Gewerkschaften am besten den Bedürfnissen der marginalisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere den Bedürfnissen derer, die aus dem Schutzbereich des Arbeits- und Sozialrechts hinausgedrängt werden? Wie kann Marginalisierung gestoppt werden? Wie kann der Schutz von Personen sichergestellt werden, deren Tätigkeit zwischen Selbständigkeit und dem Status eines Arbeitnehmers angesiedelt ist?
- Welche Regelungen, sozialen Einrichtungen und andere Angebote benötigen Wanderarbeitnehmer, damit sie in die aufnehmende Arbeitsgesellschaft integriert werden? Wie läßt sich der Zustrom von Wanderarbeitnehmern in sozialverträglicher Weise steuern?
Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland haben den Ruf, in besonders intensiver Weise einem gewissen Korporatismus zu unterliegen, also häufig im Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern/Gewerkschaften gestaltet zu werden. Dieses Konsenselement ist in Deutschland in den letzten Jahren brüchig geworden. Im Zeichen des Neoliberalismus verweigern Unternehmer zunehmend Konsenshaltungen und gehen zu einem aggressiveren Stil der Auseinandersetzung über. Das erschwert es, die Entwicklung der Arbeitsbedingungen neuen Anforderungen anzupassen. Deswegen stellt sich für uns die Frage, wie, angesichts neuer Bedingungen, die Fähigkeit zu konsensualer Gestaltung wieder hergestellt werden kann.
Soweit eine erste Antwort auf die in dem Einladungsschreiben aufgeworfenen Fragen. Diese Antwort haben wir in die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eingegeben.
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