| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 194
Empfehlung betreffend die Liste der Berufskrankheiten
sowie die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen
und BerufskrankheitenDie Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 3. Juni 2002 zu ihrer neunzigsten Tagung zusammengetreten ist,
verweist auf die Bestimmungen des Übereinkommens und der Empfehlung über den Arbeitsschutz, 1981, und des Übereinkommens und der Empfehlung über die betriebsärztlichen Dienste, 1985,
verweist ferner auf die dem Übereinkommen über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, 1964, beigefügte Liste der Berufskrankheiten in der 1980 abgeänderten Fassung,
weist auf die Notwendigkeit hin, die Verfahren für die Ermittlung, Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken mit dem Ziel, ihre Ursachen zu ermitteln, Präventivmaßnahmen aufzustellen, die Harmonisierung der Aufzeichnungs- und Meldesysteme zu fördern und das Entschädigungsverfahren bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verbessern,
weist auf die Notwendigkeit eines vereinfachten Verfahrens für die Aktualisierung einer Liste der Berufskrankheiten hin,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung einer Liste der Berufskrankheiten, eine Frage, die den fünften Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 20. Juni 2002, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Liste der Berufskrankheiten, 2002, bezeichnet wird.
1. Bei der Einrichtung, Überprüfung und Anwendung von Systemen für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollte die zuständige Stelle die Richtliniensammlung von 1996 über die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und andere einschlägige Richtliniensammlungen oder Leitfäden, die in der Zukunft von der Internationalen Arbeitsorganisation gebilligt werden, berücksichtigen.
2. Eine innerstaatliche Liste der Berufskrankheiten für Präventions-, Aufzeichnungs-, Melde- und gegebenenfalls Entschädigungszwecke sollte von der zuständigen Stelle in Beratung mit den maßgebenden Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer durch den innerstaatlichen Verhältnissen und Gepflogenheiten entsprechende Methoden und erforderlichenfalls stufenweise aufgestellt werden. Diese Liste sollte:
a) für Präventions-, Aufzeichnungs-, Melde- und Entschädigungszwecke mindestens die in Tabelle 1 des Übereinkommens über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, 1964, in der 1980 abgeänderten Fassung aufgezählten Erkrankungen umfassen;
b) soweit wie möglich andere Erkrankungen umfassen, die in der dieser Empfehlung als Anhang beigefügten Liste der Berufskrankheiten enthalten sind; und
c) soweit wie möglich einen Abschnitt mit der Bezeichnung „Vermutete Berufskrankheiten" umfassen.
3. Die dieser Empfehlung als Anhang beigefügte Liste sollte durch vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes einberufene dreigliedrige Sachverständigentagungen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Jede so aufgestellte neue Liste der Berufskrankheiten ist dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen; nach der Genehmigung ersetzt sie die vorausgegangene Liste und wird den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation übermittelt.
4. Die innerstaatliche Liste der Berufskrankheiten sollte unter Berücksichtigung der aktuellsten, gemäß Absatz 3 aufgestellten Liste überprüft und aktualisiert werden.
5. Jedes Mitglied sollte seine innerstaatliche Liste der Berufskrankheiten dem Internationalen Arbeitsamt übermitteln, sobald sie aufgestellt oder geändert worden ist, um die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der dieser Empfehlung als Anhang beigefügten Liste der Berufskrankheiten zu erleichtern.
6. Jedes Mitglied sollte dem Internationalen Arbeitsamt jedes Jahr umfassende Statistiken über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und gegebenenfalls gefährliche Vorkommnisse und Wegeunfälle übermitteln, um den internationalen Austausch und Vergleich dieser Statistiken zu erleichtern.
Anhang
Liste der Berufskrankheiten
1. Durch Agenzien verursachte Erkrankungen
1.1. Durch chemische Agenzien verursachte Erkrankungen
1.1.1. Durch Beryllium oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.2. Durch Kadmium oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.3. Durch Phosphor oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.4. Durch Chrom oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.5. Durch Mangan oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.6. Durch Arsen oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.7. Durch Quecksilber oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.8. Durch Blei oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.9. Durch Fluor oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.10. Durch Schwefelkohlenstoff verursachte Erkrankungen
1.1.11. Durch die toxischen Halogenderivate der aliphatischen oder aromatischen Kohlenwasserstoffe verursachte Erkrankungen
1.1.12. Durch Benzol oder seine toxischen Homologe verursachte Erkrankungen
1.1.13. Durch die toxischen Nitro- oder Aminoderivate von Benzol oder seinen Homologen verursachte Erkrankungen
1.1.14. Durch Nitroglyzerin oder andere Salpetersäureester verursachte Erkrankungen
1.1.15. Durch Alkohole, Glykole oder Ketone verursachte Erkrankungen
1.1.16. Durch Erstickungsgase verursachte Erkrankungen: Kohlenoxid, Blausäure oder ihre toxischen Derivate, Schwefelwasserstoff
1.1.17. Durch Akrylnitril verursachte Erkrankungen
1.1.18. Durch Stickstoffoxide verursachte Erkrankungen
1.1.19. Durch Vanadium oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.20. Durch Antimon oder seine toxischen Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.21. Durch Hexan verursachte Erkrankungen
1.1.22. Durch Mineralsäuren verursachte Erkrankungen der Zähne
1.1.23. Durch Arzneimittel verursachte Erkrankungen
1.1.24. Durch Thallium oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.25. Durch Osmium oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.26. Durch Selen oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.27. Durch Kupfer oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.28. Durch Zinn oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.29. Durch Zink oder seine Verbindungen verursachte Erkrankungen
1.1.30. Durch Ozon, Phosgen verursachte Erkrankungen
1.1.31. Durch Reizstoffe verursachte Erkrankungen: Benzochinon und andere Stoffe, die eine Reizwirkung auf die Kornea ausüben
1.1.32. Durch sonstige, unter Punkt 1.1.1 bis 1.1.31 nicht aufgeführte chemische Agenzien verursachte Erkrankungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Exposition des Arbeitnehmers gegenüber diesen chemischen Stoffen und den eingetretenen Erkrankungen nachgewiesen ist
1.2. Durch physikalische Agenzien verursachte Erkrankungen
1.2.1. Durch Lärm verursachte Schädigung des Hörvermögens
1.2.2. Durch Vibrationen verursachte Erkrankungen (Erkrankungen der Muskeln, der Sehnen, der Knochen, der Gelenke, der peripheren Blutgefäße oder peripheren Nerven)
1.2.3. Durch Arbeit in Druckluft verursachte Erkrankungen
1.2.4. Durch ionisierende Strahlen verursachte Erkrankungen
1.2.5. Durch Wärmestrahlung verursachte Erkrankungen
1.2.6. Durch ultraviolette Strahlen verursachte Erkrankungen
1.2.7. Durch extreme Temperaturen verursachte Erkrankungen (z.B. Sonnenstich, Erfrierungen)
1.2.8. Durch sonstige, unter Punkt 1.2.1 bis 1.2.7 nicht aufgeführte physikalische Agenzien verursachte Erkrankungen, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Exposition des Arbeitnehmers gegenüber diesen physikalischen Agenzien und den eingetretenen Erkrankungen nachgewiesen ist
1.3. Durch biologische Agenzien verursachte Erkrankungen
1.3.1. Infektiöse oder parasitäre Erkrankungen in einem Beruf, der mit einer besonderen Ansteckungsgefahr verbunden ist
2. Erkrankungen nach Zielorgan
2.1. Berufskrankheiten der Atemwege
2.1.1. Durch sklerogen wirkenden Mineralstaub verursachte Staublungenerkrankungen (Silikose, Anthrakosilikose, Asbestose) und Silikotuberkulose, sofern die Silikose eine entscheidende Ursache der Arbeitsunfähigkeit oder des Todes ist
2.1.2. Durch Hartmetallstaub verursachte bronchopulmonale Erkrankungen
2.1.3. Durch Baumwoll-, Flachs-, Hanf- oder Sisalstaub verursachte bronchopulmonale Erkrankungen (Byssinose)
2.1.4. Durch anerkannte, mit dem Arbeitsprozess verbundene sensibilisierende oder irritative Stoffe verursachtes Berufsasthma
2.1.5. Durch Einatmen organischer Stäube verursachte exogene allergische Alveolitis und ihre Folgen, entsprechend den Vorschriften der innerstaatlichen Gesetzgebung
2.1.6. Siderose
2.1.7. Chronische obstruktive Erkrankungen der Lunge
2.1.8. Durch Aluminium verursachte Erkrankungen der Lunge
2.1.9. Durch anerkannte, mit dem Arbeitsprozess verbundene sensibilisierende oder irritative Stoffe verursachte Störungen der oberen Atemwege
2.1.10. Sonstige unter Punkt 2.1.1 bis 2.1.9 nicht genannte Erkrankungen der Atemwege, die durch ein Agens verursacht werden, bei dem ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Exposition des Arbeitnehmers gegenüber diesem Agens und der eingetretenen Erkrankung nachgewiesen ist
2.2. Berufsbedingte Hauterkrankungen
2.2.1. Durch physikalische, chemische oder biologische Agenzien verursachte Hauterkrankungen, die nicht unter anderen Punkten aufgeführt sind
2.2.2. Berufsbedingte Vitiligo
2.3. Berufsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen
2.3.1. Durch bestimmte berufliche Tätigkeiten oder ein bestimmtes Arbeitsumfeld, bei denen spezifische Risikofaktoren bestehen, verursachte Muskel-Skelett-Erkrankungen
Zu solchen Tätigkeiten oder Umfeldern gehören u.a.:
a) schnelle oder repetitive Bewegungen
b) extreme Anstrengung
c) übermäßige Konzentration mechanischer Kraft
d) Zwangshaltungen oder nicht neutrale Körperhaltungen
e) Vibrationen
Lokalisierte Kälte oder eine kalte Umgebung können risikosteigernd wirken
3. Berufskrebs
3.1. Durch die folgenden Agenzien verursachter Krebs
3.1.1. Asbest
3.1.2. Benzidin und seine Salze
3.1.3. Bis(chloromethyl)äther (BCME)
3.1.4. Chrom und Chromverbindungen
3.1.5. Kohlenteere, Kohlenpeche oder Ruße
3.1.6. Beta-Naphthylamin
3.1.7. Vinylchlorid
3.1.8. Benzol und seine toxischen Homologe
3.1.9. Toxische Nitro- und Aminoderivate von Benzol oder seinen Homologen
3.1.10. Ionisierende Strahlen
3.1.11. Teer, Pech, Bitumen, Mineralöle, Anthrazen oder Verbindungen, Produkte oder Rückstände dieser Stoffe
3.1.12. Emissionen von Koksöfen
3.1.13. Nickelverbindungen
3.1.14. Holzstäube
3.1.15. Durch sonstige, unter Punkt 3.1.1 bis 3.1.14 nicht aufgeführte Agenzien verursachter Krebs, bei dem ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Exposition eines Arbeitnehmers gegenüber diesen Agenzien und dem Krebsleiden nachgewiesen ist
4. Sonstige Erkrankungen
4.1. Augenzittern der Bergleute