INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 78

Empfehlung betreffend die Lieferung von Bettzeug, Tischgerät und anderen Gegenständen an die Schiffsbesatzung durch den Reeder

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Seattle einberufen wurde und am 6. Juni 1946 zu ihrer achtundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Lieferung von Bettzeug, Tischgerät und anderen Gegenständen an die Schiffsbesatzung durch den Reeder, eine Frage, die zum dritten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 29. Juni 1946, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend Lieferung von Bettzeug, Tischgerät und verschiedenen Gegenständen (Schiffsbesatzungen), 1946, bezeichnet wird.

Die Konferenz empfiehlt den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation, die nachstehenden Grundsätze anzuwenden und das Internationale Arbeitsamt in der vom Verwaltungsrat festzusetzenden Weise von den zur Durchführung dieser Grundsätze getroffenen Maßnahmen zu verständigen.

1. (1) Der Reeder sollte den Mitgliedern der Besatzung reine Bettücher, Bettdecken und Überdecken sowie Tischgerät zum Gebrauch an Bord während der Dauer des Schiffdienstes liefern; die Mitglieder der Besatzung sollten für die Rückgabe dieser Gegenstände zu den vom Kapitän festgesetzten Zeitpunkten und bei Ausscheiden aus dem Schiffsdienst verantwortlich sein.

(2) Wird ein Gegenstand, von normaler Abnutzung abgesehen, nicht in gutem Zustande zurückgegeben, so sollte das betreffende Mitglied der Besatzung den Wert zum Anschaffungspreis erstatten.

2. Bettücher, Bettdecken und Überdecken sollten von guter Beschaffenheit sein. Teller, Gläser und andere Tischgeräte sollten aus einem genehmigten, leicht zu reinigenden Stoff bestehen.

3. Handtücher, Seife und Toilettenpapier sollten den Mitgliedern der Besatzung vom Reeder zur Verfügung gestellt werden.