INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 73

Empfehlung betreffend nationale Planung öffentlicher Arbeiten

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Philadelphia einberufen wurde und am 20. April 1944 zu ihrer sechsundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist, hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend nationale Planung öffentlicher Arbeiten, eine Frage, die zum dritten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 12. Mai 1944, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend öffentliche Arbeiten (nationale Planung), 1944, bezeichnet wird.

Die Konferenz geht davon aus, daß die Empfehlung betreffend öffentliche Arbeiten (einzelstaatliche Durchführung), 1937, vorschlägt, alle von den Behörden unternommenen oder finanzierten Arbeiten zeitlich so zu verteilen, daß Wirtschaftsschwankungen soweit als möglich abgeschwächt werden, und vor allem die Finanzierung der zur Belebung der Wirtschaft geeigneten öffentlichen Arbeiten durch Anleihen in Zeiten ungünstiger Wirtschaftsentwicklung in Erwägung zu ziehen sowie ferner eine Geldpolitik zu betreiben, welche die zur Beschleunigung solcher Arbeiten erforderliche Kreditausweitung erlaubt und einen möglichst niedrigen Zinsfuß für die Anleihen sicherstellt.

Sie ist der Ansicht, daß die Behörden am Ende des Krieges vor der gebieterischen Notwendigkeit stehen werden, die Kriegsschäden wiedergutzumachen, die Einrichtungen bestehender öffentlicher Betriebe wiederherzustellen oder zu ersetzen und neue Einrichtungen zu schaffen.

Sie zieht in Betracht, daß öffentliche Arbeiten einen wesentlichen Bestandteil des wirtschaftlichen Lebens aller Völker bilden und daß die Ausführung von Planungen öffentlicher Arbeiten ein wirksames Mittel darstellt, um die Produktionskräfte zu steigern und den Stand der Lebenshaltung aller Völker zu verbessern.

Sie ist sich bewußt, wie wichtig es ist, in der Zeit des Übergangs vom Krieg zum Frieden die öffentliche und die private Initiative zu koordinieren, um eine rasche und planmäßige Nutzbarmachung der vorhandenen Arbeitskräfte und Werkstoffe sicherzustellen, unter Vermeidung einerseits einer allzu stürmischen Nachfrage nach Werkstoffen mit nachfolgenden Versorgungsschwierigkeiten für die Unternehmer, andererseits aber auch einer ungenügenden Entwicklung der Nachfrage.

Die Konferenz empfiehlt deshalb den Mitgliedern der Organisation, die folgenden allgemeinen Grundsätze anzuwenden und dem Internationalen Arbeitsamt nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates über die zur Anwendung dieser Grundsätze getroffenen Maßnahmen zu berichten:

1. Jedes Mitglied sollte ein Aufbauprogramm auf lange Sicht aufstellen, das je nach der Arbeitsmarktlage in den verschiedenen Landesteilen rascher oder langsamer durchgeführt werden kann.

2. Der Wichtigkeit der Wahl des Zeitmaßes für die Ausführung der Arbeiten und die Bestellung der Werkstoffe sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit die Nachfrage nach Arbeitskräften in Zeiten der Vollbeschäftigung beschränkt und in Zeiten der Arbeitslosigkeit gesteigert wird.

3. Bei der Durchführung dieser Politik sollte der Arbeitsmarktlage nicht nur im Lande als Ganzem, sondern auch in jedem Landesteil sowie den verschiedenen Arten von verfügbaren Arbeitskräften in einer Gegend Rechnung getragen werden.

4. Örtliche Behörden und andere Amtsstellen, die mit der Ausarbeitung von Arbeitsbeschaffungsplänen betraut sind, sollten von der Zentralbehörde möglichst frühzeitig über die zu erwartende finanzielle Hilfe unterrichtet werden, damit diese örtlichen Behörden und die technischen Dienste ohne Verzug mit der Aufstellung ihrer Pläne beginnen und durch Vorbereitung praktischer Maßnahmen dafür sorgen können, daß demobilisierte Soldaten, sobald sie verfügbar sind, in großer Zahl vom Arbeitsmarkt aufgenommen werden.