Empfehlung 65
Empfehlung betreffend die Verfahren zur Regelung der Arbeitszeit im Straßentransport
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 8. Juni 1939 zu ihrer fünfundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Verfahren zur Regelung der Arbeitszeit im Straßentransport, eine Frage, die zum vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 28. Juni 1939, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Verfahren zur Regelung der Arbeitszeit (Straßentransport), 1939, bezeichnet wird.
Die Konferenz ist sich bewußt, daß sich das System von Kollektivverhandlungen in vielen Ländern bei der Regelung der Arbeitsbedingungen bewährt hat.
Die Konferenz geht davon aus, daß dieses System in einem gewissen Ausmaß auch bei der Regelung der Arbeitszeit im Straßentransport Anwendung findet und daß es gute Ergebnisse gezeitigt hat.
Die Konferenz empfiehlt daher folgendes:
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation sollte bei den erforderlichen Maßnahmen zur Förderung einer wirksamen Regelung der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit der Personen, für die das Übereinkommen über die Arbeitszeit und die Ruhezeiten (Straßentransport), 1939, gilt, folgende Verfahren erwägen:
a) tatkräftige Unterstützung der durch Vereinbarung zwischen den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden geschaffenen freiwilligen paritätischen Einrichtungen für Kollektivverhandlungen oder, wo solche Einrichtungen fehlen,
b) Schaffung einer gesetzlichen Einrichtung, die ihre Tätigkeit unter Anhörung der erwähnten Verbände ausübt.