INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 64

Empfehlung betreffend die Regelung der Nachtarbeit im Straßentransport

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 8. Juni 1939 zu ihrer fünfundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Regelung der Nachtarbeit im Straßentransport, eine Frage, die zum vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 28. Juni 1939, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Nachtarbeit (Straßentransport), 1939, bezeichnet wird.

Die Konferenz ist sich bewußt, daß bei bestimmten Arbeiten des Personen- und Warentransportes auf Straßen Nachttransporte unerläßlich sind.

Sie geht davon aus, daß der unentbehrliche soziale Schutz der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer und die Verkehrssicherheit auf den Straßen es wünschenswert erscheinen lassen, die Bedingungen für die Durchführung dieser Nachttransporte zu regeln.

Die Konferenz empfiehlt deshalb allen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation die Anwendung folgender Grundsätze bei der Regelung der Nachtarbeit des im Straßentransport beschäftigten fahrenden Personals:

1. In jedem Land sollte die zuständige Stelle

a) die Transportarten festsetzen, für die sie die regelmäßige Verrichtung von Nachtarbeit zuläßt,

b) bestimmen, worin die Nachtarbeit besteht.

2. Wird die Nachtarbeit turnusweise geleistet, so sollte die Zahl der Nachtschichten, die von jedem Arbeitnehmer während des Zeitraumes eines Turnus geleistet wird, nicht höher sein als die Zahl der während des gleichen Turnus geleisteten Tagesschichten.