INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 59

Empfehlung betreffend die Arbeitsaufsicht für die eingeborenen Arbeitnehmer

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 8. Juni 1939 zu ihrer fünfundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Arbeitsaufsicht für die eingeborenen Arbeitnehmer, eine Frage, die zum zweiten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 27. Juni 1939, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Arbeitsaufsicht (eingeborene Arbeitnehmer), 1939, bezeichnet wird.

Die Konferenz hat das Übereinkommen über die Arbeitsverträge (eingeborene Arbeitnehmer), 1939, angenommen.

Sie ist der Ansicht, daß die Gesetzgebung über die Beschäftigung der eingeborenen Arbeitnehmer nur durch einen Arbeitsaufsichtsdienst befriedigend durchgeführt werden kann.

Die Konferenz empfiehlt deshalb den in Betracht kommenden Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation, in denjenigen ihrer Gebiete, in denen noch kein Arbeitsaufsichtsdienst besteht, einen solchen einzurichten.