| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 56
Empfehlung betreffend die berufliche Ausbildung für Arbeiten im Hochbau
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 3. Juni 1937 zu ihrer dreiundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die berufliche Ausbildung für Arbeiten im Hochbau, eine Frage, die zum ersten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 23. Juni 1937, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die berufliche Ausbildung (Hochbau), 1937, bezeichnet wird.
Die Konferenz hat bereits auf ihrer zwölften Tagung (1929) eine Empfehlung betreffend die Verhütung von Arbeitsunfällen angenommen, in der auch ein Abschnitt der beruflichen Ausbildung gewidmet ist.
Im Hinblick auf die im Hochbau bestehenden Unfallgefahren ist die berufliche Ausbildung in diesem Gewerbe besonders wichtig.
Die Konferenz empfiehlt deshalb, daß die den Hochbau betreffenden Lehrpläne der Fach- und Berufsschulen einen theoretischen und praktischen Unterricht umfassen sollten
a) über die für den Gerüstbau verwendeten Materialien und über die beim Bau und bei der Instandhaltung von Gerüsten zu beachtenden Grundsätze,
b) über den Bau und die Instandhaltung der im Hochbau verwendeten Hebevorrichtungen,
c) über die Einrichtung und Überwachung des Unfallschutzes auf Baustellen,
d) über die für Hochbauarbeiten erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.