INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 49

Empfehlung betreffend die Arbeitszeit an Bord von Schiffen und die Besatzungsstärke

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 6. Oktober 1936 zu ihrer einundzwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Regelung der Arbeitszeit an Bord von Schiffen und die Besatzungsstärke in Verbindung mit dieser Arbeitszeit, eine Frage, die den ersten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 24. Oktober 1936, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Arbeitszeit an Bord und die Besatzungsstärke, 1936, bezeichnet wird.

Die Konferenz geht davon aus, daß das Übereinkommen über die Arbeitszeit an Bord und die Besatzungsstärke, 1936, weder die Arbeitszeit noch die Besatzungsstärke auf Schiffen regelt, die ausschließlich in der heimischen Küstenfahrt verwendet werden.

Sie ist sich bewußt, daß jedes Mitglied nach dem Übereinkommen die Möglichkeit hat, die in Artikel 1 Absatz 3 des bezeichneten Übereinkommens genannten Schiffe von der Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens auszunehmen.

Sie weist darauf hin, daß einzelne Bestimmungen des Übereinkommens für Schiffe unter einer bestimmten Tonnenzahl nicht gelten.

Die Konferenz empfiehlt deshalb allen Mitgliedern, die die Arbeitszeit und die Besatzungsstärke an Bord der Schiffe dieser verschiedenen Arten noch nicht geregelt haben, eine Erhebung über die auf den genannten Schiffen bestehenden Verhältnisse zu veranstalten und dabei von den Bestimmungen des bezeichneten Übereinkommens auszugehen.

Die Konferenz empfiehlt ferner allen Mitgliedern, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um überlangen Arbeitszeiten oder ungenügenden Besatzungsstärken auf Schiffen solcher Art vorzubeugen.