INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

Empfehlung 46

Empfehlung betreffend die allmähliche Abschaffung der Anwerbung

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1936 zu ihrer zwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die allmähliche Abschaffung der Anwerbung, eine Frage, die zum ersten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und

dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.

Die Konferenz nimmt heute, am 20. Juni 1936, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Abschaffung der Anwerbung, 1936, bezeichnet wird.

Die Konferenz hat ein Übereinkommen über die Regelung bestimmter Sonderverfahren der Anwerbung von Arbeitnehmern angenommen.

Sie hält es für angezeigt, daß für die Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, unbeschadet der Regelung der Anwerbung von Arbeitskräften, der Grundsatz richtunggebend sein sollte, allmählich die Anwerbung abzuschaffen und das freie Angebot von Arbeitskräften zu fördern, soweit dieses Bestreben notwendig und erwünscht ist.

In dieser Überzeugung empfiehlt die Konferenz allen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation, Maßnahmen vorzusehen, um diese Abschaffung zu beschleunigen durch

a) Verbesserung der Arbeitsbedingungen,

b) Ausbau der Verkehrsmittel,

c) Förderung der Ansiedlung der Arbeitnehmer und ihrer Familien in dem Gebiet, in dem sie beschäftigt sind, wenn eine solche Ansiedlung im Sinne der Bestrebungen der zuständigen Stelle liegt,

d) Erleichterung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer unter Überwachung und Aufsicht durch die Verwaltung,

e) Erziehung der eingeborenen Bevölkerung und Verbesserung des Standes ihrer Lebenshaltung.