| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 27
Empfehlung betreffend die Heimschaffung der Schiffsführer und Schiffslehrlinge
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 7. Juni 1926 zu ihrer neunten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Heimschaffung der Schiffsführer und Schiffslehrlinge, eine Frage, die zum ersten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 23. Juni 1926, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Heimschaffung der Schiffsführer und Schiffslehrlinge, 1926, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Konferenz empfiehlt den Regierungen, Maßnahmen zur Sicherstellung der Heimschaffung der Schiffsführer und der durch einen besonderen Lehrvertrag verpflichteten Schiffslehrlinge zu treffen, die nicht unter die Bestimmungen des von der Allgemeinen Konferenz auf ihrer neunten Tagung angenommenen Übereinkommens über die Heimschaffung der Schiffsleute fallen.