| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 26
Empfehlung betreffend den Schutz auswandernder Frauen und Mädchen an Bord von Schiffen
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 26. Mai 1926 zu ihrer achten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Mittel und Wege, auswandernden Frauen und Mädchen an Bord von Schiffen den erforderlichen moralischen und materiellen Beistand zu leisten, eine Frage, die zum Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 5. Juni 1926, die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend den Schutz auswandernder Frauen an Bord von Schiffen, 1926, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Befinden sich an Bord eines Auswandererschiffes unter den Auswanderern wenigstens fünfzehn Frauen und Mädchen, die nicht von einer verantwortlichen Persönlichkeit begleitet werden, so ist eine besonders geeignete Frau, die an Bord keine sonstigen Dienstverpflichtungen zu erfüllen hat, zu bestellen, mit der Aufgabe, diesen Auswanderern den erforderlichen moralischen und materiellen Beistand zu leisten. Sie darf jedoch in keiner Weise in die Befehlsgewalt des Schiffsführers eingreifen. Sie hat der Behörde, von der sie bestellt worden ist, einen Bericht zu erstatten, der den beteiligten Regierungen zugänglich zu machen ist.