| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 15
Empfehlung betreffend die Förderung des beruflichen Unterrichtes in der Landwirtschaft
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 25. Oktober 1921 zu ihrer dritten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Förderung des beruflichen Unterrichtes in der Landwirtschaft, eine Frage, die zum vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen. Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend den beruflichen Unterricht (Landwirtschaft), 1921, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation empfiehlt:
I
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation möge sich bestreben, den beruflichen Unterricht in der Landwirtschaft zu fördern und besonders den landwirtschaftlichen Lohnarbeitern diesen Unterricht unter denselben Bedingungen zugänglich zu machen wie allen anderen in der Landwirtschaft beschäftigten Personen.
II
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation möge dem Internationalen Arbeitsamt regelmäßig möglichst vollständig über die Durchführung der Gesetze zur Förderung des beruflichen Unterrichtes in der Landwirtschaft, über die für diesen Zweck aufgewendeten Mittel und getroffenen Maßnahmen berichten.