| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 13
Empfehlung betreffend die Nachtarbeit der Frauen in der Landwirtschaft
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 25. Oktober 1921 zu ihrer dritten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Nachtarbeit der Frauen in der Landwirtschaft, eine Frage, die zum dritten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen. Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Nachtarbeit der Frauen (Landwirtschaft), 1921, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation empfiehlt:
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation möge Maßnahmen treffen, um die Nachtarbeit von Lohnarbeiterinnen in landwirtschaftlichen Betrieben derart zu regeln, daß ihnen eine den Bedürfnissen und der Natur ihres Körpers entsprechende Ruhezeit von mindestens neun, wenn möglich aufeinanderfolgenden, Stunden gewährleistet ist.