| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 12
Empfehlung betreffend den Schutz der in der Landwirtschaft beschäftigten Lohnarbeiterinnen vor und nach der Niederkunft
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 25. Oktober 1921 zu ihrer dritten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend den Schutz der in der Landwirtschaft beschäftigten Lohnarbeiterinnen vor und nach der Niederkunft, eine Frage, die zum dritten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen. Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend den Mutterschutz (Landwirtschaft), 1921, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation empfiehlt:
Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation möge Maßnahmen treffen, um den Lohnarbeiterinnen in landwirtschaftlichen Betrieben vor und nach der Niederkunft einen ähnlichen Schutz zu gewährleisten, wie er für die in Handel und Gewerbe beschäftigten Frauen in dem von der Internationalen Arbeitskonferenz in Washington angenommenen Übereinkommen vorgesehen ist. Dazu soll das Recht gehören, während einer bestimmten Zeit vor und nach der Niederkunft von der Arbeit fernzubleiben, wie auch, für denselben Zeitraum, der Anspruch auf eine Unterstützung entweder aus öffentlichen Mitteln oder durch eine Versicherung.