| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 9
Empfehlung betreffend den Erlaß von Seemannsordnungen in den einzelnen Staaten
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes auf den 15. Juni 1920 nach Genua einberufen wurde,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Prüfung der Möglichkeit, eine internationale Seemannsordnung zu schaffen, eine Frage, die den vierten Gegenstand der Tagesordnung der Konferenz von Genua bildet, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Seemannsordnungen in den einzelnen Staaten, 1920, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Internationale Arbeitskonferenz empfiehlt:
Um durch eine klare, planmäßige Aufstellung der Gesetzestexte eines jeden Staates den Schiffsleuten der ganzen Welt an Bord von Schiffen, sowohl ihrer eigenen wie fremder Flagge, einen besseren Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu geben und um die Schaffung einer internationalen Seemannsordnung zu fördern und zu erleichtern, möge jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation alle seine Gesetze und Verordnungen, welche die Schiffsleute als solche betreffen, in einer Seemannsordnung zusammenfassen.