| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 5
Empfehlung betreffend die Schaffung eines öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf den 29. Oktober 1919 nach Washington einberufen wurde,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Beschäftigung der Frauen bei gesundheitsschädlichen Arbeiten, eine Frage, die zum dritten Gegenstand der Tagesordnung der Konferenz von Washington gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen. Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Arbeitsaufsicht (Gesundheitsdienst), 1919, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt:
Die Allgemeine Konferenz empfiehlt, jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation möge, falls dies nicht schon geschehen ist, sobald wie möglich nicht nur eine wirksame Aufsicht der gewerblichen Betriebe, sondern außerdem auch einen besonderen mit dem Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer betrauten öffentlichen Dienst schaffen, der mit dem Internationalen Arbeitsamt in Verbindung tritt.