| INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION |
Empfehlung 3
Empfehlung betreffend die Verhütung des Milzbrandes
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf den 29. Oktober 1919 nach Washington einberufen wurde,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Beschäftigung der Frauen bei gesundheitsschädlichen Arbeiten, eine Frage, die zum dritten Gegenstand der Tagesordnung der Konferenz von Washington gehört, und
dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form einer Empfehlung erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt die folgende Empfehlung an, die als Empfehlung betreffend die Verhütung des Milzbrandes, 1919, bezeichnet wird und den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation nach den Bestimmungen der Verfassung der Organisation zur Prüfung vorzulegen ist, ob sie sich durch die innerstaatliche Gesetzgebung oder in anderer Weise verwirklichen läßt.
Die Allgemeine Konferenz empfiehlt den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation, geeignete Maßnahmen zur Entseuchung milzbrandkeimverdächtiger Stoffe zu treffen, sei es im Ursprungslande, sei es, falls dies nicht angeht, im Löschungshafen des Einfuhrlandes.