ILO-Übereinkommen zum Schutz indigener Völker

Deutschland ratifiziert ILO-Konvention zum Schutz der Rechte indigener Völker - ein starkes Signal der Solidarität

Deutschland hat die Ratifizierungsurkunde der Konvention über indigene und in Stämmen lebende Völker von 1989 (Nr. 169) bei der ILO hinterlegt.

Nachricht | 25. Juni 2021
Am 23. Juni 2021 hat Deutschland die Ratifizierungsurkunde der Konvention  über indigene und in Stämmen lebende Völker von 1989 (Nr. 169) bei der ILO hinterlegt und ist damit das 24. Land, das dieses Instrument weltweit und das sechste auf europäischer Ebene ratifiziert.

Die ILO-Konvention Nr. 169 ist das einzige international verbindliche Instrument, das sich umfassend und spezifisch mit den Rechten indigener und in Stämmen lebender Völker befasst. Es basiert auf der Anerkennung der Bestrebungen indigener und in Stämmen lebender Völker, Kontrolle über ihre eigenen Institutionen, Lebensweisen und Entwicklung auszuüben und ihre Identitäten, Sprachen und Religionen in den Ländern, in denen sie leben, zu erhalten und zu entwickeln.

Ein ILO-Bericht aus dem Jahr 2019 schätzt die Gesamtzahl indigener und in Stämmen lebender Völker auf über 476 Millionen weltweit. Er zeigt auch, dass diese Gruppen fast dreimal so häufig von extremer Armut betroffen sind, wobei indigene Frauen besonders von Ungleichheit betroffen sind.

Die UN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat fordern die UN-Mitgliedstaaten regelmäßig auf, die Konvention zu ratifizieren. Der Verwaltungsrat der ILO hat im Jahr 2015 eine Aktionsstrategie verabschiedet, die auch die Bemühungen um eine Ratifizierung und effektive Umsetzung des Übereinkommens fördern und unterstützen soll.

Mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 169 unterstützt Deutschland die internationalen Bemühungen zum Schutz, zur Achtung und zur Umsetzung der Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker und zur Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Ländern, in denen sie leben. Die Ratifizierung durch Deutschland ist auch ein Zeichen der Solidarität mit diesen Gruppen, deren Rolle für die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs), insbesondere der SDGs 10 (Abbau von Ungleichheiten) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), entscheidend ist.

Bei der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde betonte der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: "Indigene Völker, die überall auf der Welt in ihrer Existenz bedroht sind, werden oft vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ihrer Länder ausgeschlossen. Mit der Ratifizierung der Konvention 169 sendet Deutschland ein globales Signal und fordert andere Mitgliedsstaaten auf, der Konvention 169 durch Anerkennung und Ratifizierung ebenfalls Autorität zu verleihen. Deutschland bekräftigt damit ausdrücklich sein Bekenntnis zu den Zielen der Konvention."

Gry Ryder, der Generaldirektor der  Internationalen Arbeistsorganisation, begrüßte  die Ratifizierung und betonte, dass "die ILO die Unterstützung Deutschlands für das Übereinkommen Nr. 169, das einen Rahmen für die Regierungsführung sowie für eine rechtebasierte, inklusive und nachhaltige Entwicklung darstellt, sehr schätzt". Er ermutigte auch andere Länder, die Konvention zu ratifizieren, und hob das Potenzial hervor, das die dreigliedrigen Mitgliedsorganisationen der ILO bei der effektiven Umsetzung der Konvention haben.