Deutschland ratifiziert ILO-Konventionen für Hausangestellte und Seeleute

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und zum Seearbeitsübereinkommen macht die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von zwei großen Arbeitnehmergruppen

Nachricht | 7. Juni 2013
Zwei große Arbeitnehmergruppen, die Hausangestellten und die Seeleute, werden in Zukunft besser vor schlechten Arbeitsbedingungen und Ausbeutung geschützt. Die entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und das Seearbeitsübereinkommen, wurden heute vom Bundesrat verabschiedet. Die ILO begrüßt die Ratifikation dieser beiden internationalen Sozialstandards durch die Bundesrepublik Deutschland.

Mindestens 52 Millionen Menschen auf der Welt, die meisten davon Frauen, arbeiten der ILO zufolge als Hausangestellte. 45 Prozent von ihnen haben keinen freien Tag in der Woche, und mehr als ein Drittel der Frauen in diesem Beruf genießt keinen Mutterschutz. Mit ihrer vor zwei Jahren verabschiedeten Konvention Nr. 189 will die ILO sicherstellen, dass für Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte gelten wie für andere Arbeitnehmer.

Diskriminierung und Ausbeutung von Hausangestellten ist nicht auf die Entwicklungsländer begrenzt. Auch in Europa und Deutschland kommt es vor, dass Hausangestellte von ihrem Arbeitgeber misshandelt und sogar gefangen gehalten werden. 2,6 Millionen deutsche Haushalte beschäftigen laut Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) regelmäßig Hausangestellte – 90 Prozent auf irregulärer Basis: ohne Arbeitsvertrag, ohne Anmeldung, ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben.

Dass die Bundesrepublik nun die Konvention 189 ratifiziert, bezeichnet die Direktorin der ILO-Vertretung in Deutschland, Sabine Baun, daher als wichtiges Signal, auch weil Deutschland damit zu den ersten europäischen Ländern gehöre, die die Konvention ratifizieren. „Jetzt muss es darum gehen, die Rechte von Hausangestellten auch in Deutschland umzusetzen“, so Baun weiter. „Sie müssen informiert und aus der Schwarzarbeit herausgeholt werden, um künftig bessere Arbeitsbedingungen und einen ausreichenden sozialen Schutz zu bekommen.“

Das 2006 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedete Seearbeitsübereinkommen (Maritime Labour Convention, MLC) gilt als eine „Bill of Rights“ der Handelsschifffahrt. In Deutschland bildet das im Februar verabschiedete Seearbeitsgesetz den Kern der Umsetzung der Konvention.

90 Prozent des Welthandels werden heute über die Meere abgewickelt. 1,2 Millionen Seeleute sind in diesem Sektor beschäftigt, der nationalstaatlichen Kontrollen oft weitgehend entzogen ist. Oft arbeiten sie unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Reeder, die hohe Standards garantieren, sehen sich zugleich einem Konkurrenzdruck durch Schiffe mit geringeren Standards ausgesetzt.

Die Konvention definiert daher Mindestanforderungen für die Arbeit auf Schiffen etwa in Bezug auf Mindestalter, Arbeitsbedingungen und Unterbringung, Urlaubsanspruch sowie Gesundheits- und Sozialschutz. Entscheidend für die Umsetzung des Übereinkommens ist, dass alle Schiffe in den Häfen ratifizierender Staaten kontrolliert werden können, unabhängig von der Flagge, unter der sie fahren. Im neuen deutschen Seearbeitsgesetz ist dementsprechend auch die Ausweitung der flaggen- und hafenstaatlichen Kontrollen auf die Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute vorgesehen.