ILO-Übereinkommen

Die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der ILO sind Rechtsinstrumente, die von den Mitgliedsgruppen (Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern) ausgearbeitet wurden und grundlegende universelle Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festlegen.

Es handelt sich einerseits um Übereinkommen (oder Protokolle) als rechtsverbindliche internationale Verträge, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zudem gibt die ILO Empfehlungen, die als nicht verbindliche Richtlinien dienen.

In vielen Fällen legt ein Übereinkommen die Grundprinzipien fest, die von den ratifizierenden Ländern umzusetzen sind. Eine Empfehlung kann das Übereinkommen ergänzen, indem sie detailliertere Leitlinien für die Anwendung des Übereinkommens enthält. Empfehlungen können auch autonom sein, das heißt nicht an ein Übereinkommen gebunden sein.

Übereinkommen und Empfehlungen werden von Vertretungen der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgearbeitet und auf der jährlichen Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedet. Erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Delegierten.

Sobald eine Norm angenommen ist, sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 19 Absatz 4 (b) der ILO-Verfassung verpflichtet, sie ihrer zuständigen Stelle (normalerweise dem Parlament) innerhalb einer Frist von zwölf Monaten zur Prüfung vorzulegen. Im Falle von Übereinkommen bedeutet dies, dass die Ratifizierung in Erwägung gezogen wird.

Die Ratifikation der ILO-Normen ist freiwillig. Kein Mitgliedsstaat kann hierzu gezwungen werden. Selbst dann nicht, wenn die Delegierten des Landes dem Übereinkommen auf der Konferenz zugestimmt haben. Die einzige Verpflichtung eines jeden Mitgliedsstaates besteht darin, ein verabschiedetes Übereinkommen spätestens ein Jahr nach der Konferenz den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierüber haben die Regierungen den Generaldirektor zu unterrichten, ebenso über ihr abgegebenes Votum. Empfehlen sie Nichtratifikation, müssen sie die Gründe hierfür darlegen. So hat auch Deutschland nicht alle ILO Konventionen ratifiziert, oft mit der Begründung, dass die geforderten Normen sich schon in nationalem Recht widerspiegeln und übertroffen werden.

Wird ein Übereinkommen ratifiziert, tritt es in der Regel ein Jahr nach dem Datum der Ratifizierung für das betreffende Land in Kraft. Die ratifizierenden Länder verpflichten sich, das Übereinkommen in nationales Recht und nationale Praxis umzusetzen und in regelmäßigen Abständen über ihre Anwendung zu berichten. Die ILO leistet bei Bedarf technische Hilfe bei der Umsetzung.

Von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte ILO-Übereinkommen finden sie im Länderprofil der ILO für Deutschland. Dort haben Sie auch Zugriff auf alle weiteren Ratifizierungsprozesse der Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus können Vertretungs- und Beschwerdeverfahren gegen Länder wegen Verstößen gegen ein Übereinkommen, die sie ratifiziert haben, eingeleitet werden (siehe Normenkontrolle).

Insgesamt hat die ILO seit ihrem hundertjährigen Bestehen 190 Übereinkommen und 206 Empfehlungen verabschiedet.