ILO Kernarbeitsnormen

Die Grundprinzipien der ILO

Fünf Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Diese Grundprinzipien haben in zehn Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren. Sie haben den Status internationaler Rechtsinstrumente.

Übereinkommen 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948)
Übereinkommen 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949)
Übereinkommen 29 Zwangsarbeit (1930) und
Protokoll von 2014 zum Übereinkommen zur Zwangsarbeit
Übereinkommen 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
Übereinkommen 100 Gleichheit des Entgelts (1951)
Übereinkommen 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958)
Übereinkommen 138 Mindestalter (1973)
Übereinkommen 182 Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
Übereinkommen 155 Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981)
Übereinkommen 187 Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2009)

Die fünf Grundprinzipien beschränken sich allerdings nicht auf die zehn Kernarbeitsnormen; als tragende Orientierungs- und Handlungsmaximen der ILO durchziehen sie eine Vielzahl anderer Übereinkommen und Empfehlungen.

Die ILO-Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit (1998)


Die ILO-Kernarbeitsnormen haben im Juni 1998 eine besondere politische Aufwertung erfahren, als die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit " auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ohne Gegenstimme angenommen wurde. Damit bekennen sich alle Mitgliedsstaaten der Organisation ausdrücklich zu den Kernarbeitsnormen. Die Erklärung beginnt mit einer eindeutigen Positionsbestimmung. Sie betont
(...) dass die Gründung der ILO in der Überzeugung erfolgte, dass soziale Gerechtigkeit eine wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Weltfrieden ist; dass wirtschaftliches Wachstum wesentlich ist, aber nicht ausreicht, um Gerechtigkeit, sozialen Fortschritt und die Beseitigung von Armut zu gewährleisten; dass die ILO dafür sorgen muss, dass im Rahmen einer globalen Strategie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sich die Wirtschafts- und Sozialpolitiken gegenseitig verstärken, damit eine breit angelegte dauerhafte Entwicklung geschaffen wird."

Die Erklärung ist eine Konsequenz daraus, dass die internationale Gemeinschaft auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 universelle soziale Regeln zur Begleitung der Globalisierung einforderte. Die ILO leitete daraufhin zunächst eine intensive Kampagne ein, um die Zahl der Ratifikationen der Kernarbeitnormen zu erhöhen. Zwar konnte sich das Ergebnis durchaus sehen lassen, gleichwohl gab es weiterhin eine große Zahl von Mitgliedsstaaten, die weit von der Ratifizierung der Kernarbeitsnormen entfernt waren. Aus dieser Situation heraus entstand dann wenige Jahre später die Überlegung, den Prozess mit der feierlichen Erklärung über die grundlegenden Rechte bei der Arbeit verstärkt voranzutreiben.

Der Erfolg blieb nicht aus. Bislang haben über 138 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert. Zu ihnen gehört auch Deutschland (siehe Überblick).

Bei dem 1999 verabschiedeten Übereinkommen zur Kinderarbeit (Ü 182), das den Kernübereinkommen zugerechnet wird, ist die Intensität des Ratifizierungsgeschehens in der Geschichte der ILO ohne Beispiel. Alle  187 Mitgliedsstaaten haben dieses Übereinkommen ratifiziert.

Die Erklärung ist als Appell an die Mitgliedstaaten der ILO und an die Organisation selbst zu verstehen. Sie will ermutigen, fördern, Handlungsimpulse geben. Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr nicht abgeleitet werden. In der Erklärung wird vielmehr hervorgehoben, dass die Normen der ILO, die Erklärung selbst und ihre Folgemaßnahmen nicht für handelsprotektionistische Zwecke verwendet werden dürfen. Diese eindeutige Feststellung war eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die feierliche Erklärung ohne Gegenstimme angenommen wurde.